Die PPWR ist wieder einen Schritt weiter. Das Europäische Parlament hat Anfang der Woche der so genannten sprachkorrigierten Fassung der EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfall zugestimmt. Nächster Schritt ist nun die Annahme der endgültigen Version durch den Europäischen Rat.
Der EU-Umweltausschuss (ENVI) hatte den im Rahmen des Berichtigungsverfahrens überarbeiteten Text am Montag ohne Einwände angenommen. Dem stimmte das EU-Parlament daraufhin formal zu, die Berichtigungen gelten damit als angenommen. Aufgrund der EU-Wahlen im Juni diesen Jahres konnte dem EU-Parlament im April 2024 nur die englische Sprachfassung vorgelegt werden. Im Rahmen des Corrigendum-Verfahrens muss der finale Wortlaut aber in die anderen EU-Amtssprachen übertragen und dann einer sprachjuristischen Überprüfung unterzogen werden.
Als nächstes steht nun die Annahme der endgültigen Version durch den Europäischen Rat an, bevor dann die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt erfolgt und die Verordnung voraussichtlich Anfang 2025 in Kraft treten kann. Nach einer Übergangsfrist von 18 Monaten gelten dann die meisten Regelungen der PPWR. Für einige Bestimmungen sind allerdings abweichende Fristen vorgesehen.
Auf ihrer Sitzung am 16. Dezember sollen die Mitglieder der EU-Kommission nochmals Gelegenheit zu einer Fragerunde haben. Die Veranstaltung wird auf der Website der Kommission übertragen und kann per Webstreaming verfolgt werden.
Kunststoffverband begrüßt Verabschiedung durch EU-Parlament
Plastics Europe, der Verband der europäischen Kunststofferzeuger, hat die finale Verabschiedung der EU-Verpackungsverordnung durch das Europäische Parlament begrüßt. Geschäftsführerin Virginia Janssens bezeichnete die Verordnung als entscheidenden Fortschritt, um das Kunststoffsystem in Europa nachhaltiger zu gestalten.
Der Verband hatte sich während des Gesetzgebungsverfahrens für ambitionierte, aber umsetzbare Rezyklateinsatzquoten starkgemacht. Zudem betonte Plastics Europe die Notwendigkeit, Wiederverwertung und Umnutzung von Kunststoffen zu fördern, sofern ein geeigneter Rechtsrahmen geschaffen werde, der sowohl wirtschaftliche als auch ökologische Ziele berücksichtigt.
Gleichzeitig warnt Plastics Europe vor einem Verlust der Wettbewerbsfähigkeit der EU, wie aus dem Bericht „Plastics – the fast Facts“ hervorgeht. Dieser Rückgang könnte die Transformation zu einer Kreislaufwirtschaft gefährden.
“Auch wenn wir nicht mit allen Punkten der Verordnung einverstanden sind, bringt sie die dringend benötigte Klarheit und Planbarkeit, die europäische Unternehmen jetzt dringend brauchen. Es ist entscheidend, dass die erforderlichen Sekundärrechtsakte für diese Regulierung jetzt zügig entwickelt werden. Ohne klare rechtliche Rahmenbedingungen werden die Möglichkeiten der europäischen Kunststoffindustrie, Innovationen voranzutreiben und ihre ehrgeizigen Ziele zu erreichen, weiter untergraben.“
Alexander Kronimus, Geschäftsführer von Plastics Europe Deutschland
BDE für zügige Einführung einheitlicher Standards
Auch der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft begrüßte die Annahme des korrigierten Textes durch das Parlament ausdrücklich. Dies markiere einen entscheidenden Schritt im Gesetzgebungsverfahren.
“Die EU-Verpackungsverordnung ist ein entscheidender Meilenstein für eine ressourcenschonende Kreislaufwirtschaft in Europa. Einheitliche Vorgaben wie Mindestrezyklateinsatzquoten und eine recyclinggerechte Gestaltung von Verpackungen schaffen dringend benötigte Anreize für hochwertiges Recycling bzw. ermöglichen dieses erst und stärken so den Binnenmarkt für Rezyklate.“
Anja Siegesmund, BDE-Präsidentin
Zugleich betonte der Verband die Bedeutung eines zügigen Voranschreitens bei der Erlassung von Sekundärrechtsakten, die die Verordung ergänzen und im Detail ausgestalten werden: „Die Verordnung schafft klare und verlässliche Rahmenbedingungen für Unternehmen, Verbraucher sowie die Entsorgungswirtschaft. Diese Regelungen können ihre volle Wirkung jedoch nur entfalten, wenn ihre Anwendung rechtssicher ausgestaltet und beschlossen ist. Daher ist es essenziell, dass die Europäische Kommission die notwendigen delegierten Rechtsakte und Durchführungsbestimmungen zügig erlässt“, so Siegesmund weiter.
GreenDot: Anreize für Investitionen
GreenDot sieht in der neuen europäischen Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) eine unverzichtbare Maßnahme, um dem Markt für Kunststoffrezyklate die notwendige Unterstützung zu geben und Investoren das Signal zu geben, das zu den erforderlichen Investitionen zur deutlichen Erhöhung der Recyclingkapazitäten führen wird.
„Wir fordern die EU-Kommission auch auf, einen klaren Rahmen und Anreize für mechanisches und chemisches Recycling zu schaffen, um Investitionen in die erforderlichen neuen Infrastrukturen zu fördern. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Industrie, Politik und Forschung ist entscheidend für die erfolgreiche Umsetzung der Kreislaufwirtschaft in Europa.“ Laurent Auguste, CEO der GreenDot Group
GreenDot ist bereit, sich aktiv an der Gestaltung einer nachhaltigen Zukunft zu beteiligen, und verpflichtet sich, in Zusammenarbeit mit der neuen EU-Kommission dazu beizutragen, die Kreislaufwirtschaft für Kunststoffe in großem Maßstab zu verwirklichen und gleichzeitig die Herausforderungen zu bewältigen, die sich aus dem wachsenden Volumen an Kunststoffabfällen ergeben.