Die Gemeinschaft Papiersackindustrie e. V. (GemPSI) stellt die Weichen für kommende EU-Vorgaben. Mit Blick auf die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) und die Entwaldungsverordnung (EUDR) arbeitet die Branche intensiv an der Umsetzung regulatorischer Anforderungen – von Recycling bis Sorgfaltspflichten.
Die deutsche Papiersackindustrie sieht sich mit tiefgreifenden regulatorischen Änderungen konfrontiert. Besonders die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) und die neue EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) verlangen umfassende Anpassungen in Produktion, Dokumentation und Recyclingprozessen. Die Mitglieder der GemPSI prüfen derzeit ihre Produktsortimente und Lieferketten auf Konformität und entwickeln Lösungen, um ihre Verpackungen an die neuen Anforderungen anzupassen.
Neue Regeln zur Entwaldung ab Ende 2025
Die EUDR, seit Juni 2023 in Kraft, ersetzt die bisherige EU-Holzhandelsverordnung (EUTR). Ziel ist es, globale Entwaldung und Waldschädigung zu bekämpfen. Für Holzprodukte, darunter auch Papiersäcke, gilt ab dem 30. Dezember 2025 die Pflicht zur Einführung eines Sorgfaltspflichtsystems. Dieses umfasst Lieferantendaten, Geolokalisationsnachweise und eine digitale Sorgfaltserklärung über die Plattform TRACES NT.
Kleine und mittlere Unternehmen sind von bestimmten Dokumentationspflichten ausgenommen. Dennoch betont GemPSI-Geschäftsführer Karsten Hunger, dass Kunden keine Nachweise zur EUDR-Konformität benötigen – die Industrie garantiere rechtskonforme Papiersäcke, sobald dies erforderlich ist.
Recyclingfähigkeit wird zum entscheidenden Faktor
Die PPWR trat am 11. Februar 2025 in Kraft und ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie. Verpackungen müssen ab 2030 mindestens 70 Prozent Recyclingfähigkeit erreichen, andernfalls droht ein Marktausschluss. Bis 2038 steigt dieser Wert auf 80 Prozent. Die genauen Kriterien zur Einstufung stehen noch aus, doch laut GemPSI erfüllen viele derzeitige Papiersäcke bereits die Anforderungen. Zusätzlich muss ab 2035 die tatsächliche Recyclingquote nachgewiesen werden. Hier verweist der Verband auf das etablierte Rücknahmesystem REPASACK als europäisches Vorbild.
Aufruf zum Dialog statt Forderungskatalogen
Die Umsetzung der neuen Vorgaben bedeutet einen erhöhten Verwaltungsaufwand. GemPSI appelliert an die Kundschaft, den Dialog mit den Herstellern zu suchen, um praktikable Lösungen zu entwickeln. Der Verband stellt Webinare sowie Informationsmaterial bereit und betont, dass seine Mitglieder auch künftig leistungsfähige, gesetzeskonforme Verpackungslösungen anbieten können.
Quelle: GemPSI