Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat die Ausgabe 2025 des Mindeststandards für recyclinggerechte Verpackungen veröffentlicht. Der Leitfaden wurde überarbeitet und praxisnäher gestaltet.
Das herausfordernde Ziel ist es, dass bis 2030 nur noch Verpackungen auf den Markt kommen, die zu mindestens 70 Prozent stofflich verwertbar sind. Unternehmen benötigen Wissen und Vorlauf, um ihre Produktions- und Beschaffungsprozesse entsprechend anzupassen. Der neue Mindeststandard wurde strukturell grundlegend überarbeitet. Er unterstützt Unternehmen, die Recyclingfähigkeit ihrer Verpackungen einfacher eigenständig zu bewerten und notwendige Umstellungen frühzeitig einzuleiten.
Auf Bitten der Wirtschaft hat die ZSVR in Zusammenarbeit mit dem UBA und einem Expertenkreis den Mindeststandard 2025 noch praxisnäher gestaltet. Der Anspruch, er soll aus Sicht derjenigen lesbar sein, die ihn anwenden müssen: Das betrifft viele Unternehmen, jedoch vor allem Erzeuger von Verpackungen. Die technischen Grundlagen des Standards bleiben weitgehend unverändert.
Optisch und strukturell unterscheidet sich die neue Ausgabe jedoch deutlich von ihren Vorgängerversionen. So werden die Verpackungskategorien in den Vordergrund gerückt – geordnet nach dem vorherrschenden Material des Hauptverpackungsbestandteils. Eine Systematik, die mit der Europäischen Verpackungsverordnung (PPWR) implementiert wird.
Bemessung nach Verpackungskategorien
Die Methodik zur Ermittlung der Recyclingfähigkeit bleibt unverändert. Neu ist die Darstellung der einzelnen Prüfschritte sowie eine Formel zur Berechnung der Recyclingfähigkeit. Anwender erfahren nun im Detail, wie sie die Recyclingfähigkeit ihrer Verpackungen ermitteln, indem sie diese zunächst einer Verpackungskategorie zuordnen. Anschließend können sie die Recyclingfähigkeit für die wesentlichen Gestaltungsparameter ihrer Verpackung konkret bestimmen. Alle relevanten Informationen zur Bemessung finden sich nun gebündelt in Anhang 2 des Mindeststandards.
Die erweiterte Darstellung erleichtert die Handhabung und verringert Fehlinterpretationen. Begleitend zum Mindeststandard werden praxisnahe Hilfestellungen bereitgestellt: Eine Anwendungshilfe sowie eine erläuternde Hintergrundinformation stehen direkt zur Verfügung; eine technische Dokumentation und eine Attributeliste folgen zeitlich etwas später.
Neue fachliche Perspektiven durch erweiterten Expertenkreis
Für den Mindeststandard 2025 hat die ZSVR den Expertenkreis gezielt erweitert: Mittelständische Unternehmen, zusätzliche Systembetreiber sowie Vertreter des Forum Rezyklat bringen nun ihre Sichtweisen und Erfahrungen ein. Diese interdisziplinäre Zusammensetzung gewährleistet ein hohes Maß an Praxisnähe, technischer Expertise und ein breites fachliches Fundament.
Der neue Mindeststandard 2025 markiert einen wichtigen Schritt auf dem Weg von nationalem Recht zur europäischen Verpackungsverordnung.
„Auch wenn die PPWR bereits im August 2026 mit ersten Regelungen in Kraft tritt, basiert der neue Mindeststandard weiterhin auf § 21 VerpackG. Den noch ausstehenden delegierten Rechtsakt der EU-Kommission zur Bemessung der Recyclingfähigkeit, der 2028 erwartet wird, kann er nicht vorwegnehmen. Dennoch bietet die Ausgabe 2025 Unternehmen schon heute klare Orientierung: Sie erhalten fundierte Anhaltspunkte, worauf es ankommt – und können ihre Verpackungen frühzeitig bewerten und gezielt weiterentwickeln.“
Gunda Rachut, Vorstand der ZSVR
Quelle: ZSVR