PPWR-Leitlinien bringen Klarheit und Kritik

Verbände sehen Fortschritte, fordern jedoch zusätzliche Klarstellungen vor dem Start der Verordnung im August 2026.
Bild: Valery Evlakhov / Shutterstock.com

Die IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen bewertet die neuen Leitlinien der EU-Kommission zur PPWR insgesamt positiv, während Metal Packaging Europe (MPE) weiterhin deutliche Kritik äußert. Beide Verbände sehen Fortschritte, fordern jedoch zusätzliche Klarstellungen vor dem Start der Verordnung im August 2026.

Die von der EU-Kommission veröffentlichten Leitlinien zur EU-Verpackungsverordnung (PPWR) werden von der IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen grundsätzlich begrüßt. Nach Einschätzung des Verbands schaffen sie in zentralen Punkten mehr Klarheit, insbesondere bei der Frage, welche Akteure entlang der Lieferkette welche Pflichten tragen.

Mehr Klarheit, aber weiterhin offene Fragen

„Die Leitlinien sind ein Schritt hin zu mehr Praktikabilität und Rechtssicherheit“, sagt Dr. Martin Engelmann, Hauptgeschäftsführer der IK. „Viele Unternehmen haben nun etwas mehr Klarheit, ob sie als ‚Erzeuger‘ und ‚Hersteller‘ im Sinne der PPWR gelten. Wegen der Komplexität der Lieferketten bleiben gleichwohl noch viele Fragen offen.“

Positiv bewertet die IK auch die Klarstellung zu den Wiederverwendungsvorgaben im B2B-Bereich. Demnach hängt die Wiederverwendbarkeit stärker vom jeweiligen Füllgut ab. Verpackungen sollen nur dann unter entsprechende Vorgaben fallen, wenn sie eine klare Transportfunktion über ihre Schutzfunktion hinaus erfüllen.

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Auch beim Umgang mit PFAS-Grenzwerten sieht der Verband Fortschritte. Die Kommission setze auf ein schrittweises Vorgehen, solange harmonisierte Testmethoden fehlen. Verpackungen mit einem Gesamtfluorgehalt unter 50 mg/kg gelten demnach als konform, was laut IK eine praktikable Bewertung ermögliche.

Kritik an Detailregelungen und möglichen Schlupflöchern

Gleichzeitig äußert die IK Kritik an einzelnen Punkten der Leitlinien. So sieht der Verband Risiken in der geplanten Ausnahme für faserbasierte Verbundverpackungen mit einem Kunststoffanteil von bis zu 5 Prozent. Diese Regelung sei weder rechtlich noch ökologisch schlüssig und könne die Glaubwürdigkeit der Verordnung beeinträchtigen.

Auch Metal Packaging Europe erkennt in der Mitteilung der Kommission zwar einen wichtigen Schritt, bemängelt jedoch fehlende Klarheit bei zentralen Anforderungen. Insbesondere bei technischen Dokumentationspflichten sowie beim Umgang mit „Substances of Concern“ wie PFAS sieht der Verband weiterhin erhebliche Unsicherheiten.

Branche warnt vor fragmentierter Umsetzung

Nach Einschätzung von MPE drohen ohne weitere Konkretisierung erhebliche Herausforderungen für Unternehmen entlang der Wertschöpfungskette. Unklare Vorgaben könnten zu zusätzlicher Komplexität und Unsicherheit bei der Umsetzung führen.

Zudem bestehe die Gefahr einer fragmentierten Anwendung der PPWR innerhalb der EU, wenn notwendige delegierte und Durchführungsrechtsakte nicht rechtzeitig verabschiedet werden. Nationale Regelungen könnten weiterhin parallel gelten und zu unterschiedlichen Interpretationen durch Behörden führen.

„Da nur noch fünf Monate bis zur Anwendung der PPWR verbleiben, fehlt der Industrie weiterhin wesentliche Klarheit bei zentralen Anforderungen. Ohne weitere Präzisierungen droht ein Flickenteppich nationaler Auslegungen, der unnötige Belastungen für Unternehmen schafft und die wirksame Umsetzung der Verordnung behindert.“

Krassimira Kazashka, CEO von MPE

Forderung nach weiterer Präzisierung

Beide Verbände sehen die Leitlinien als wichtigen Zwischenschritt, betonen jedoch den weiteren Handlungsbedarf. Während die IK insbesondere auf praxisnahe Auslegungshilfen und Orientierung durch nationale Stellen verweist, fordert MPE zusätzliche Klarstellungen durch die EU-Kommission sowie einen intensiveren Dialog mit der Industrie.

Mit Blick auf den Anwendungsstart der PPWR am 12. August 2026 bleibt aus Sicht der Branche entscheidend, dass offene Fragen zeitnah geklärt werden, um eine einheitliche Umsetzung im europäischen Binnenmarkt sicherzustellen.

Quellen: IK, MPE