BVDM fordert EUDR-Nachbesserungen für Verpackungen

Nach Auffassung des Verbands benötigen Verpackungshersteller klare Vorgaben dazu, welche Pflichten sie selbst erfüllen müssen und welche Verantwortung bei ihren Kunden liegt.
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Der Bundesverband Druck und Medien (BVDM) drängt auf weitere Vereinfachungen der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) und fordert insbesondere mehr Rechtssicherheit für Hersteller von Verpackungen und Etiketten. Das von der EU-Kommission Anfang Mai vorgelegte Entlastungspaket reiche nicht aus, um die bürokratischen Belastungen in der papierbasierten Wertschöpfungskette wirksam zu reduzieren.

Nach Auffassung des Verbands benötigen Verpackungs- und Etikettenhersteller klare Vorgaben dazu, welche EUDR-Pflichten sie selbst erfüllen müssen und welche Verantwortung bei ihren Kunden liegt. Zwar begrüßt der BVDM die angekündigte Klarstellung im Rahmen eines delegierten Rechtsakts, sieht jedoch weiterhin erheblichen Konkretisierungsbedarf.

Kritik an Dokumentationspflichten

Besonders kritisch bewertet der Verband die vorgesehenen Registrierungs- und Dokumentationspflichten für Unternehmen der nachgelagerten Lieferkette. Die Verpflichtung zur Registrierung im EU-System TRACES sowie die Weitergabe und Speicherung von Referenznummern würden insbesondere bei Papier- und Verpackungslieferungen einen erheblichen Verwaltungsaufwand verursachen. Aufgrund von Materialvermischungen könnten dabei zahlreiche Referenznummern je Lieferung anfallen.

Der BVDM fordert deshalb, die Verantwortung konsequent auf die Erstinverkehrbringer der Rohstoffe zu konzentrieren. Verpackungshersteller, die ihre Materialien innerhalb der EU beziehen, müssten sich darauf verlassen können, dass die erforderlichen Sorgfaltspflichten bereits erfüllt wurden.

Warnung vor Rückrufen und Vernichtung

Scharfe Kritik übt der Verband zudem an möglichen Korrekturmaßnahmen bei Verstößen gegen die EUDR. Nach der derzeitigen Ausgestaltung könnten im Extremfall auch Verpackungen oder andere Papierprodukte vom Markt genommen, zurückgerufen oder vernichtet werden, obwohl die betroffenen Unternehmen selbst keine Pflichtverletzung begangen haben.

Gerade bei Verpackungen sei dies unverhältnismäßig. Aufgrund globaler Lieferketten könne bereits ein geringfügiger Verstoß in einem Ursprungsland dazu führen, dass ganze Papierchargen oder daraus hergestellte Verpackungen als nicht konform eingestuft würden. Die Vernichtung solcher Produkte würde nach Ansicht des BVDM weder zur Entwaldungsbekämpfung beitragen noch ökologisch sinnvoll sein. Stattdessen spricht sich der Verband für finanzielle Sanktionen bei nachweisbaren Verstößen aus.

Klärungsbedarf bei Produktklassifizierung

Darüber hinaus fordert der BVDM mehr Rechtssicherheit bei der Zuordnung von Papier- und Druckprodukten zu den relevanten Zolltarifnummern. Diese Einordnung entscheidet darüber, ob ein Produkt unter die EUDR fällt oder nicht. Gerade bei Produkten mit Verpackungs- und Informationsfunktion sieht der Verband die Gefahr unterschiedlicher Auslegungen durch Unternehmen und Behörden.

Insgesamt unterstützt der BVDM die Ziele der Entwaldungsverordnung ausdrücklich, fordert jedoch eine praxistauglichere Ausgestaltung der Regeln für die papier- und verpackungsverarbeitende Industrie.

Quelle: BVDM