Die Bayerische Staatsregierung hat angekündigt, ein Gesetz vorzulegen, das Städten und Gemeinden die Einführung eigener Verpackungssteuern untersagt. Damit reagiert sie auf kommunale Initiativen wie in Augsburg. Umweltorganisationen kritisieren das Vorhaben scharf.
Der Bayerische Ministerrat hat am 13. Mai 2025 beschlossen, ein Verbot kommunaler Verpackungssteuern auf den Weg zu bringen. Innenminister Joachim Herrmann (CSU) kündigte an, zügig einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes vorzulegen. Ziel ist es, Rechtsklarheit zu schaffen und einheitliche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen im Freistaat zu sichern.
„Wir brauchen keine steuerlichen Alleingänge einzelner Städte“, sagte Herrmann. Die geplante Regelung solle verhindern, dass Gastronomie und Handel in verschiedenen Kommunen mit unterschiedlichen Steuerlasten konfrontiert werden. Besonders betroffen wären Betriebe mit To-go-Angeboten, etwa durch Abgaben auf Einwegverpackungen aus Kunststoff.
Hintergrund: Verpackungssteuer in Augsburg geplant
Anlass für das Vorhaben ist die Stadt Augsburg, die – ähnlich wie Tübingen – eine kommunale Verpackungssteuer für Einwegverpackungen einführen wollte. Tübingen hatte 2022 ein solches Modell vorgelegt, das nach einem längeren Rechtsstreit vom Bundesverwaltungsgericht im Grundsatz bestätigt wurde. In Bayern will man solche lokalen Regelungen nun unterbinden, bevor sie Schule machen.
Die Staatsregierung sieht die Zuständigkeit bei landes- und bundesrechtlichen Regelungen. Ein Flickenteppich von Steuerregelungen sei weder rechtlich sinnvoll noch wirtschaftlich tragbar, heißt es aus dem Innenministerium.
Nach Ansicht von Herrmann stehe eine solche Verpackungssteuer auch im Widerspruch zu anderen Steuererleichterungen für die ohnehin stark belastete Gastronomiebranche, die eine solche Steuer auf die Bürger umlegen müsste: „Im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung ist ausdrücklich vereinbart, dass die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie zum 1. Januar 2026 dauerhaft reduziert werden soll. Eine kommunale Verpackungssteuer im ‚To Go‘-Bereich würde das Ziel einer grundsätzlichen und dauerhaften Entlastung der Gastronomie klar unterlaufen.“
Umwelthilfe kritisiert Landesregierung
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) reagierte empört auf die Ankündigung der Staatsregierung. Man kritisiert, dass damit wirksame lokale Maßnahmen zur Müllvermeidung verhindert würden. Städte und Gemeinden, die auf eigene Verantwortung gegen die Flut an Einwegverpackungen vorgehen wollen, werde gezielt der Handlungsspielraum entzogen. Die DUH vermutet politische Rücksichtnahme auf die Einwegindustrie und bezeichnete das geplante Verbot als umweltpolitischen Rückschritt.
Zustimmung aus Wirtschaft und Verbänden
Aus Sicht vieler Unternehmen bedeutet das Vorhaben der Staatsregierung Planungssicherheit. Branchenverbände wie der Handelsverband Bayern hatten sich im Vorfeld gegen kommunale Sondersteuern ausgesprochen. Sie argumentieren, dass unterschiedliche Regelungen in einzelnen Städten zu mehr Bürokratie und Wettbewerbsnachteilen führen würden – insbesondere für kleinere Betriebe.
Wann der Gesetzentwurf konkret im Landtag eingebracht wird, ist noch offen. Das Innenministerium strebt eine zügige Umsetzung an.
Quelle: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, Pressemitteilung vom 13. Mai 2025
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