Brasilien führt verpflichtende Rücknahmesysteme für Kunststoffverpackungen ein

Brasiliens Bundesregierung hat mit einem Dekret ein landesweites System der „logística reversa“ für Kunststoffverpackungen eingeführt.

Das System erfasst primäre, sekundäre und tertiäre Verpackungen sowie „gleichgestellte“ Kunststoffprodukte wie Becher, Teller oder Besteck. Ausgenommen sind u. a. Verpackungen, die bereits unter eigene Rücknahmesysteme fallen (z. B. Agrochemikalien, Schmieröle) sowie Verbundverpackungen mit Papier/Pappe. Zentrales Prinzip ist die Priorisierung von Kooperativen der Abfallsammlerinnen und -sammler entlang Planung, Umsetzung und Betrieb. Unternehmen können die Vorgaben individuell oder in kollektiven Modellen über eine „entidade gestora“ erfüllen; jährliche Ergebnisberichte sind bis 30. Juli via SINIR einzureichen.

Zwei Kennzahlen als Muss: Rückgewinnung und Rezyklatanteil

Neu ist die Kopplung aus Index de recuperação (Rückgewinnungsquote) und Index de conteúdo reciclado (Mindest-Rezyklatanteil). National steigt die Rückgewinnungsquote von 32 % (2026) auf 50 % (2040). Parallel wächst der vorgeschriebene Rezyklatanteil in Kunststoffverpackungen von 22 % (2026) auf 40 % (2040). Der Rezyklat-Pfad gilt für Großunternehmen ab Januar 2026, für kleine und mittlere Unternehmen ab Juli 2026; Verpackungen mit spezifischer Regulierung (u. a. Lebensmittel) seien hiervon ausgenommen.

Geografische Abdeckung und Infrastruktur

Zur landesweiten Erreichbarkeit schreibt das Dekret bis spätestens vier Jahre nach Veröffentlichung Punkte für die freiwillige Rückgabe (PEVs) vor: mindestens ein PEV pro Gemeinde bis 10.000 Einwohner, darüber ein PEV je 10.000 Einwohner. Wird die Zielerreichung nachweislich übertroffen, kann die Zahl der PEVs unterschritten werden.

Pflichten entlang der Wertschöpfungskette

Hersteller, Importeure, Händler und Verteiler müssen die finanzielle Tragfähigkeit ihrer Rücknahmesysteme sicherstellen, Daten im SINIR bzw. Black-Box-System melden und den Transport zu Sortierung, Recycling, Re-Use oder PCR-Herstellung organisieren. Importeure müssen die Verantwortlichkeiten gegenüber den Behörden benennen; Verstöße können zur Importlizenzprüfung führen. Recycler dürfen nur mit gültiger Umweltlizenz eingebunden werden. Bemerkenswert ist die Verbraucherrolle: Verpackungen sollen gereinigt, getrennt und – wo möglich – mit entfernten oder unkenntlich gemachten Etiketten abgegeben werden. Für gewerbliche Rücknahmestellen gilt die Pflicht zur getrennten Behandlung von Mehrweg- und Einwegfraktionen.

Quelle: Secretaria Especial Para Assuntos Jurídicos