Das sind die Alternativen zu Einwegplastik

Einen offenen Brief an die Umweltministerin gegen Plastikverpackungen
Foto: Suriyon Kaewwungsun/Shutterstock.com

Der Countdown läuft: Ab Juli 2021 sind viele Erinwegplastikartikel in Deutschland verboten. Auch EU-weit ist die Herstellung bestimmter Gegenstände aus Einwegplastik dann nicht mehr erlaubt. TÜV SÜD hilft mit einem Überblick über Alternativen aus anderen Materialien.

Zirka 19 Millionen Tonnen Verpackungen fallen derzeit pro Jahr in Deutschland an, zur Hälfte verursacht durch Privathaushalte, die mit 8,8 Millionen Tonnen einen neuen Höchststand erreicht haben. Seit dem Jahr 2000 hat sich die allgemeine Menge an Verpackungen in Deutschland laut Umweltbundesamt um 23 Prozent erhöht. Verpackungsmüll aus Plastik erhöhte sich seitdem um 79 Prozent.

Welches Einwegplastik die EU verbietet

In der EU-Richtlinie 2019/904 vom 5. Juni 2019 ist konkret aufgelistet, für welche Artikel aus Einwegplastik das Aus kommt.

Nicht betroffen sind nur natürliche Polymere, die nicht chemisch modifiziert wurden. Weiterhin im Einsatz sind Lebensmittelverpackungen aus Kunststoff. Sie haben wichtige Funktionen und schützen hygienisch bei Transport, Einkauf und Aufbewahrung. Aufgrund ihrer Eigenschaften helfen sie, die Qualität über längere Zeit zu erhalten. 

EU Einweg-Kunststoff-Richtline
(Bild: Shutterstock/Kanittha Boon)

Bio-Kunststoffe und andere Alternativen

Neue „Bio-Kunststoffe“ schonen heute die fossilen Rohstoffe, bereiten aber noch Probleme bei der zügigen Kompostierung oder dem effizienten Recycling. „Alternative“ Kunststoffe werden im Lebensmittelhandel zunehmend genutzt. Ihre bessere Ökobilanz ist laut Experten nicht immer gesichert. Denn auch pflanzenbasierte Rohstoffe verbrauchen Flächen, Wasser und verursachen Umweltschäden. Wem die biologische Abbaubarkeit wichtig ist, muss deshalb genau hinschauen.

Biologisch abbaubar: Worauf Verbraucher künftig achten

Der Begriff der Bioabbaubarkeit bedeutet – festgelegt in DIN EN 13432 – dass sich ein Material nach einer bestimmten Zeit unter definierten Bedingungen (z.B. Temperatur-, Sauerstoff- und Feuchtebedingungen) und durch Hilfe von Mikroorganismen oder Pilzen zu mehr als 90 Prozent abgebaut haben muss (zu Wasser, Kohlendioxid und Biomasse). Nicht alle biologisch abbaubaren Kunststoffe sind aus nachhaltigen Rohstoffen. Und nicht alle Verpackungen aus nachhaltigen Rohstoffen sind (vollständig) biologisch abbaubar. Nicht zuletzt deshalb bezieht sich das Verbot bestimmter Einwegplastikartikel auch auf biobasierte und biologisch abbaubare Kunststoffe.

Der Begriff „Biologisch abbaubar“ bezieht sich nur auf die Abbaubarkeit der Verpackung.

„Aus nachwachsenden Rohstoffen“ bezieht sich nur auf die Rohstoffe. Sie sind überwiegend pflanzlichen Ursprungs (z.B. Mais, Kartoffeln) und zudem biologisch abbaubar.

„Naturfaserverstärkte Kunststoffe“ sich nicht biologisch abbaubar.

Der Begriff „biobasierte“ Kunststoffe sagt lediglich aus, dass nachwachsende Rohstoffe die Basis sind, zum Teil mit erdölbasierten Materialien kombiniert. Auch sie können nicht ohne Umweltbelastungen hergestellt werden.

Informationen der Bundesregierung zum Plastikverbot sind hier verfügbar.

Der Originaltext der EU-Richtlinie 2019 /904 ist hier abrufbar.

 

Quelle: TÜV SÜD

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