Die Deutsche Gesellschaft für Abfallwirtschaft (DGAW) hat sich heute zur EU-Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle positioniert. Sie unterstützt die Förderung der Rezyklatmärkte und die Forderung nach mehr recyclingfähigem Produktdesign.
Die EU-Kommission hat Kritik an der geringen Umsetzung der bisher bestehenden Anforderungen an Verpackungen geübt. Für den Einsatz neuer Mechanismen vor, die hier zum Einsatz kommen sollen, fordert die DGAW möglichst digitale Workflows, um den bürokratischen Aufwand möglichst gering zu halten.
Da die EU Komission unter anderem den Vorschlag der DGAW nach einer Substitutionsquote, anstelle einer Erhöhung von Recyclingquoten aufgegriffen hat, unterstützt die DGAW das Dokument ausdrücklich. Zeige doch nach Aussage der DGAW die fehlende Umsetzung der Gewerbeabfallverordnung, dass weder allein Recyclingquoten noch die Förderung alternativer Rücknahmesystem die Lösung sind. Gerade der aktuell stark gesunkene Ölpreis habe deutlich gemacht, dass Recyclingkunststoffe aus haushaltnahen Sammlungen nicht wettbewerbsfähig seien. Eine Unterstützung der Märkte für Rezyklate sei daher unbedingt notwendig und richtig.
Zielvorgaben und Rezyklatförderung
Die EU will dabei Zielvorgaben für Rezyklateinsatzquoten in Verpackungen für bestimmte Materialien festlegen, deren Märkte noch unzureichend entwickelt sind. Die Forderung, ab 2025 in PET-Getränkeflaschen 25% rPET einzusetzen (ab 2030 dann 30%) für die DGAW ein konkreter Schritt in die richtige Richtung. In einem zweiten Schritt sollen auch Einweggetränkeflaschen aus Polyolefinen ab 2030 einer Mindestrezyklatquote unterliegen. Vor einer Knappheit im Bereich rPET warnten allerdings bereits Getränkehersteller wie Coca-Cola und Pepsico und Interessenverbände. Nach Ansicht der DGAW ist die Marktnachfrage mit politischen Mitteln durchaus steigerbar.
Design for Reycling
Ein weiterer Schlüsselfaktor für die Steigerung der stofflichen Recyclingraten ist ein recyclingfähiges Produktdesign. Als kritisch werden hier biologisch abbaubare Verpackungen bewertet. Eine harmonisierte Kennzeichnungspflicht wird nach Einschätzung der DGAW nicht ausreichen. Die in Deutschland bereits etablierten Gütesiegel für Komposte steigerten kontinuierlich ihre Anforderungen an die Reduktion von Plastik und Störstoffanteilen im Kompost. Eine DIN-Norm für die biologische Abbaubarkeit hat bereits Vorgaben festgelegt, so muss bei 60 Grad die Verpackung in maximal zwölf Wochen abgebaut sein. Hier weist die DGAW darauf hin, dass wenn in der Praxis die Behandlungszeit unter zwölf Wochen betrage, der Kunststoff aber nicht vollständig abgebaut würde.
Der Eintrag von Mikroplastik in die Böden wird von der DGAW als äußerst problematisch eingeschätzt. Hier schlage die EU konsequenterweise Einschränkungen bei der Verwendung von kompostierbaren Verpackungen vor, um die Kontamination der getrennt erfassten biogenen Abfälle zu verhindern. Verpackungen sollten nicht mit biogenen Abfällen vermischt werden.
Letztendlich sei die angestrebte Harmonisierung der Definitionen und Normen sowie der Wettbewerbsbedingungen in der EU die Voraussetzung für eine einheitliche und erfolgreiche Umsetzung der EU-Richtlinie.
Quelle: Deutsche Gesellschaft für Abfallwirtschaft e.V.