
SIG beruft Mikko Keto zum neuen CEO
Der finnische Manager wechselt von FLSmidth zur SIG Group.

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die Tübinger Verpackungssteuer für unwirksam erklärt. Das Gericht gab damit der Klage einer Pächterin einer Tübinger McDonald’s-Filiale recht.
Die Richter des Verwaltungsgerichtshofs folgten mit ihrem Urteil der Auffassung einer Pächterin der Fast-Food-Kette McDonald’s, dass die Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen in Tübingen gegen das Abfallrecht des Bundes verstößt. Die Pächterin argumentierte laut Medienberichten, dass sie bereits Lizenzgebühren für ihre Beteiligung am Dualen System zahle und daher die Verpackungssteuer zu einer zusätzlichen, erheblichen Belastung führe. Eine Begründung des Urteils liegt noch nicht vor, die Revision wurde zugelassen. Geht die Stadt Tübingen in Revision, gilt die Steuer bis zu einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zunächst weiter.
Seit Januar 2022 erhebt Tübingen auf alle Einwegverpackungen, egal ob aus Plastik, Pappe oder Alu, eine Steuer, wenn das Essen oder Trinken für den direkten Verzehr gedacht ist. Laut SWR werden beispielsweise für Teller und Becher 50 Cent fällig, für Besteck 20 Cent. Maximal sind es 1,50 Euro pro Gericht. Die Steuer soll die Betriebe dazu bringen, Mehrweggeschirr anzubieten, damit die Müllberge kleiner und die Entsorgungskosten für die Stadt geringer werden. Nachdem die Steuer eingeführt wurde, musste nach Angaben der Stadtverwaltung in Tübingen weniger Müll eingesammelt werden.
Quelle: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg

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