Die Hamburger Bürgerschaft hat sich gegen die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer entschieden. Ein entsprechender Antrag der Linksfraktion wurde abgelehnt.
Die Hansestadt wird nun doch keine kommunale Verpackungssteuer bekommen, das teilen verschiedene Verbände mit. Eine Mehrheit der Hamburger Bürgerschaft hat sich gegen eine Abgabe nach Tübinger Vorbild ausgesprochen. Die politischen Vertreter führen vor allem den bürokratischen Aufwand an, den die Steuer mit sich bringen würde. Außerdem stellen sie die Wirksamkeit einer solchen Abgabe in Frage.
Nach Angaben der Umweltschutzorganisation BUND werden in Hamburg rund 170.000 Einweg-Kaffeebecher pro Tag verkauft, die anschließend im Müll landen. Hinzu kommen Verpackungen für Fast Food und vieles mehr. Dies könne mit einer kommunalen Steuer auf Einweggeschirr zumindest teilweise verhindert werden, argumentieren die Befürworter. Eine Mehrheit in der Hamburger Bürgerschaft sah dies nun anders.
Zustimmung bekamen sie von verschiedenen Verbänden, darunter dem Hotel- und Gaststättenverband Dehoga und dem Handelsverband Deutschland (HDE). Diese hatten bereits im Vorfeld auf die drohenden Belastungen für die Unternehmen aufmerksam gemacht, die mit der Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer einhergehen würden. Das Spektrum der Auswirkungen reicht nach Ansicht der Verbände von ausufernder Bürokratie über kommunale Flickenteppich-Regelungen bis hin zur überbordenden finanziellen Belastung für Verpackungen.
Seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Rechtmäßigkeit der kommunalen Verpackungssteuer gibt es in vielen Kommunen bundesweit konkrete Überlegungen zur Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer. In Köln, Heidelberg und Freiburg soll die Steuer 2025 beziehungsweise 2026 eingeführt werden. In über 100 weiteren Kommunen besteht grundsätzliches Interesse an der Einführung.
Quelle: HDE