Verbände fordern Pflicht für kompostierbare Obst- und Gemüsebeutel

Die Initiative natürliche Kreislaufwirtschaft (INAK) hat gemeinsam mit mehreren Branchenverbänden ein Positionspapier zur nationalen Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung veröffentlicht. Darin wird gefordert, leichte Kunststofftragetaschen für Obst und Gemüse künftig ausschließlich aus industriell kompostierbarem Material herzustellen.

Die EU erkennt mit der neuen Verpackungsverordnung (PPWR) den Nutzen industriell kompostierbarer Kunststoffe für bestimmte Anwendungen an, insbesondere zur Verbesserung der getrennten Bioabfallerfassung und zur Vermeidung von Mikroplastik. Vor diesem Hintergrund hat INAK zusammen mit der IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen, Plastics Europe Deutschland, European Bioplastics, Polykum, C.A.R.M.E.N. und dem nova-Institut Empfehlungen für die Umsetzung in Deutschland vorgelegt.

Im Mittelpunkt steht die Forderung, alle sehr leichten Kunststofftragetaschen, die als Obst- und Gemüsebeutel verwendet werden, künftig verpflichtend aus zertifiziert industriell kompostierbarem Material herzustellen. „Wer Bioabfälle sauber erfassen will, braucht geeignete und praxistaugliche Sammelhilfen und dafür haben sich kompostierbare Obst- und Gemüsebeutel in anderen EU-Ländern längst bewährt“, sagt Katrin Schwede, Geschäftsführerin der INAK.

Mehrfachnutzen kompostierbarer Beutel

Zertifiziert industriell kompostierbare Beutel für loses Obst und Gemüse leisten mehrfach einen Beitrag zur Nachhaltigkeit: so werden sie zunächst im Einzelhandel zum hygienischen Transport genutzt, können anschließend zur Frischhaltung von Lebensmitteln beitragen, und schließlich als Sammelhilfe für Küchenabfälle dienen. Gleichzeitig wird durch ihren Einsatz der Fremdstoffanteil im Bioabfall reduziert, insbesondere herkömmliche PE-Beutel, die häufig fälschlich in der Biotonne landen.

Klare politische Weichenstellung nötig

Artikel 9 der PPWR gibt den EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit, über die zukünftig europaweit verpflichtend kompostierbaren Anwendungen wie Obst- und Gemüseaufkleber, Teebeutel und Kaffeepads hinaus weitere Verpackungsanwendungen national verpflichtend kompostierbar zu machen, darunter sehr leichte Kunststofftragetaschen.

„Das ist ein konsequenter Schritt in Richtung biologischer Kreislaufwirtschaft und ein wirksames Instrument, um die Qualität des Bioabfalls zu verbessern, Mikroplastikeinträge zu reduzieren und die Getrennterfassung organischer Abfälle zu stärken.“

Katrin Schwede, Geschäftsführerin der INAK

Zertifizierte Beutel nach DIN EN 13432 und DINplus werden in industriellen Kompostierungsanlagen innerhalb üblicher Behandlungszeiten vollständig abgebaut und erfüllen strenge Anforderungen an Umweltverträglichkeit und Ökotoxizität.

Das vollständige Positionspapier finden Sie hier.

Quelle: Inak