Der US-Ableger des deutschen Discounters Aldi sieht sich mit einer Klage des Snackkonzerns Mondelez International konfrontiert. Der Vorwurf: Aldi soll mit seinen Eigenmarkenprodukten gezielt die Verpackungsgestaltung bekannter Mondelez-Marken wie Oreo, Chips Ahoy!, Wheat Thins und Ritz nachahmen, um Verbraucher zu täuschen.
In der am 27. Mai beim Bundesgericht in Illinois eingereichten Klage wirft Mondelez Aldi vor, durch Nachahmung der Verpackungsdesigns die Unterscheidungskraft seiner Marken zu untergraben und Konsumenten zu verwirren. Die Klage umfasst sieben Produkte, darunter Aldi-Eigenmarken wie „Thin Wheat“ (ähnlich Wheat Thins), „Peanut Butter Creme“ (ähnlich Nutter Butter) und „Original Chocolate Sandwich Cookies“ (ähnlich Oreo). Mondelez hat dem Gericht Vergleichsfotos vorgelegt, die auffällige Ähnlichkeiten in Farbgebung, Layout und Bildsprache belegen sollen.
Mondelez betont, dass man Aldi bereits mehrfach auf die problematischen Ähnlichkeiten hingewiesen habe. Zwar seien einige Produkte angepasst oder aus dem Sortiment genommen worden, doch andere würden weiterhin mit nahezu identischer Gestaltung verkauft. Der Konzern fordert nun Schadensersatz und ein gerichtliches Verbot für den weiteren Vertrieb der betroffenen Produkte.

Verpackung für Benton’s Original-Schokoladen-Sandwich-Kekse, die von der Aldi-Eigenmarke hergestellt werden. (Foto: ALDI USA)
Aldi USA, mit Sitz in Batavia, Illinois, hat sich bislang nicht öffentlich zu den Vorwürfen geäußert. Das Unternehmen ist bekannt für sein Geschäftsmodell, bei dem der Großteil des Sortiments aus preisgünstigen Eigenmarken besteht, die oft an bekannte Markenprodukte angelehnt sind.
Relevanz für den deutschen Markt
Auch in Deutschland ist das Prinzip der „Lookalike“-Produkte weit verbreitet: Discounter und Supermärkte bieten Eigenmarken an, deren Verpackungsdesigns und Produktbezeichnungen stark an etablierte Marken erinnern. Diese Praxis ist rechtlich umstritten und führt immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen Markenherstellern und Handelsketten.
Die aktuelle Klage in den USA könnte Signalwirkung haben und die Diskussion um die Grenzen zulässiger Nachahmung im Verpackungsdesign auch hierzulande neu entfachen.