Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft äußert sich zum Bericht des EU-Umweltausschusses zur Verpackungsverordnung. Grundsätzlich sieht der Verband die Positionierung positiv und begrüßt die Stellung zum mechanischen Recycling.
Am 24. Oktober hatte der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments seine Positionierung zum Vorschlag der EU-Verpackungsverordnung verabschiedet. Ziel der Initiative ist, Verpackungen möglichst wiederverwendbar und recyclingfähig zu gestalten. Ab 2023 sollen nur noch recyclebare Verpackungen am EU-Markt erhältlich sein. So soll u.a. das „Design for Recycling“ der verschiedenen Verpackungskategorien dem Verordnungsvorschlag entsprechend, in nachfolgenden delegierten Rechtsakten festgelegt werden. Geplant ist zudem eine Einstufung der Recycelbarkeit in fünf Klassen (A bis E). Aus Sicht des Verbandes ist die Priorität des mechanischen Recyclings unerlässlich, damit am Verpackungsdesign auch tatsächlich Veränderungen erfolgen.
Positiv bewertet der BDE außerdem, dass sich der Umweltausschuss letztlich gegen ein ausdrückliches Erstzugriffsrecht der Verpackungshersteller auf Rezyklate ausgesprochen hat. Kritisch sieht der Verband jedoch die vom Umweltausschuss aufgenommene Forderung nach einem „sicheren und gleichberechtigten Zugang“ zu Rezyklaten, damit die „Qualität für ähnliche Anwendungen“ erhalten bleibe, so ist nach Verbandseinschätzung unklar, was unter „sicher und gleichberechtigt“ zu verstehen ist und wie diese beiden Forderungen in Einklang gebracht werden sollen.
Korrekturbedürftig ist es aus Sicht des BDE, dass die Ausschussmitglieder keine allgemeine Ausnahme für die Pflicht zur Verwendung wiederverwendbarer Verpackungen aufgenommen haben für die Fälle, in denen sich die Verwendung gut recyclebarer Einwegverpackungen auf Grundlage einer Lebenszyklusanalyse als die ökologisch bessere Option darstellt. Das dürfte insbesondere für viele Transportverpackungen der Fall sein. Ebenso bedauert der Verband, dass sich seine Forderung nach der verbindlichen Benennung von Systemen der erweiterten Herstellerverantwortung durch die Hersteller zur Entsorgung der in den privaten Haushalten anfallenden Verpackungsabfälle nicht durchsetzen konnte.
Dagegen stößt wiederum auf Zustimmung des Verbandes, dass der Umweltausschuss der zwischenzeitlich aufgekommenen Idee eines “Gutschriftensystems“ eine Absage erteilt hat. Dabei war vorgesehen, dass Hersteller die Mindestrezyklateinsatzquoten auch dadurch erfüllen können, dass sie Gutschriften von Herstellern anderer Produkte desselben Polymertyps, die die Quoten übertreffen, erwerben. Im Bericht des Umweltausschusses beziehen sich Rezyklateinsätze nun auf jedes Verpackungsformat einer Produktionsstätte eines Herstellers, berechnet auf ein Jahr.
“Es ist erfreulich, dass die Abgeordneten im Umweltausschuss mit ihrem Bericht bei wichtigen Punkten Klarheit geschaffen haben. Dazu gehört insbesondere ihre ausdrückliche Feststellung, dass sich künftig die recyclinggerechte Gestaltung von Kunststoffverpackungen prioritär am mechanischen – und nicht chemischen – Recycling ausrichtet. Wenn man zudem bedenkt, dass die Abgeordneten das von interessierter Seite forcierte Erstzugriffsrecht der Verpackungshersteller auf Rezyklate und auch noch die kurz vor der Abstimmung aufkommende Idee eines Guthabenhandels für Rezyklate abgewendet haben, wird einem die Tragweite des nun vorliegenden Berichts erst richtig bewusst. Ich kann daher das Plenum des EU-Parlaments und den Rat darin bestärken, den eingeschlagenen Weg unbedingt fortzusetzen und ihn mit Blick auf das nahende Ende der Legislaturperiode zügig zu Ende zu bringen. Allerdings müssten noch Ausnahmen hinsichtlich der wiederverwendbaren Verpackungen vorgesehen werden. Nur so können wir sicherstellen, dass Verpackungen künftig im großen Stil in den Ländern der EU recycelt werden.”
Peter Kurth, BDE-Präsident
Quelle:Â BDE
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