Der BDE bewertet die Befassung des Bundeskabinetts mit dem Aktionsprogramm Kreislaufwirtschaft als wichtigen Schritt zur Umsetzung der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS). Entscheidend sei nun aber, dass aus dem Programm konkrete gesetzliche Maßnahmen entstehen, die Kreislaufwirtschaft in der Praxis ankurbeln, Investitionen ermöglichen und verlässliche Märkte für Recyclingrohstoffe schaffen.
Dr. Andreas Bruckschen, Hauptgeschäftsführer des BDE, hebt hervor, dass die Unternehmen der privaten Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft auf verlässliche Märkte für Recyclingrohstoffe angewiesen sind. Nur durch schnellere Genehmigungen, praxistaugliche Standards und eine öffentliche Beschaffung, die aktiv Recyclingrohstoffe nachfragt, können Investitionen in die Bereiche Sortierung, Aufbereitung und Digitalisierung angeregt werden.
Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft begrüßt die Anerkennung der Kreislaufwirtschaft als integralen Bestandteil der Rohstoffsicherung und industriellen Wertschöpfung, sieht jedoch die Notwendigkeit für konkrete gesetzliche Regelungen.
Das Aktionsprogramm enthält wichtige Ansatzpunkte: die geplante Umsetzungsplattform, Investitions- und Innovationsförderung, Digitalisierung, Maßnahmen zur Rohstoffversorgung durch Kreislaufwirtschaft, die Fortentwicklung des Kreislaufwirtschaftsrechts, den Rezyklateinsatz bei Kunststoffen sowie den Runden Tisch zur Reduzierung des Brandrisikos durch Lithium-Batterien. Entscheidend ist nun, diese Punkte zügig in praxistaugliche gesetzliche Regelungen zu überführen.
Kritik an der öffentlichen Beschaffung
Besonders kritisch äußert sich der BDE über die aktuelle Regelung zur öffentlichen Beschaffung. Der Verband sieht hier eine verpasste Chance, das Potenzial der öffentlichen Beschaffung für die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie stärker zu nutzen. Obwohl Unternehmen mit mehrheitlicher Bundesbeteiligung künftig über den Einsatz zirkulärer Produkte und Recyclingrohstoffe berichten sollen, fehlt es an Lenkungswirkung, um einen echten Markt zu schaffen. Der BDE fordert daher, die öffentliche Beschaffung verbindlich auf die Stärkung der Kreislaufwirtschaft auszurichten.
Notwendigkeit konkreter Gesetzgebung
Der BDE hat bereits im Sommer 2025 durch ein Rechtsgutachten aufgezeigt, dass eine stärkere Berücksichtigung von Recyclingrohstoffen in der öffentlichen Beschaffung rechtssicher möglich ist. Dies erfordert jedoch transparente, produktbezogene und verhältnismäßige Anforderungen. Der Verband sieht das Aktionsprogramm als Ausgangspunkt für eine weiterführende Debatte über die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie und fordert die Bundesregierung auf, zügig konkrete gesetzliche Maßnahmen zu erarbeiten.
Quelle: BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft





