Schlecht recycelbare Abfälle dürfen ab 2021 nicht mehr aus der Europäischen Union in Entwicklungsländer exportiert werden. Darauf haben sich die 187 Vertragsstaaten des so genannten Baseler Übereinkommens am 10. Mai 2019 in Genf geeinigt. Unterdessen spricht sich der Bundesentwicklungsminister für ein Verbot von Plastiktüten aus. Das „Baseler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung“ besagt unter anderem, dass Plastikabfälle nur noch dann frei exportiert werden dürfen, wenn sie gereinigt und gut sortiert sind und sich außerdem recyceln lassen. Für den Export anderer Plastikabfälle wird künftig weltweit eine Zustimmung der Behörden der Export- und der Importstaaten erforderlich sein. Laut den neuen Vorgaben des Baseler Übereinkommens können nur noch sortenreine Abfälle und so gut wie störstofffreie Mischungen aus Polypropylen, Polyethylen und PET, die nachweislich zum Recycling bestimmt sind, mit anderen Ländern frei gehandelt werden. Da diese Kunststoffe weltweit gefragt sind und einen Marktwert haben, ist es unwahrscheinlich, dass sie deponiert werden. Gefährliche Kunststoffabfälle und solche, die sich kaum recyceln lassen, unterliegen hingegegen strikteren Beschränkungen.
Schlecht recycelbare Abfälle umweltgerecht entsorgen
Ziel des Abkommens ist es, die Ausfuhr schlecht recycelbarer Abfälle in Länder zu verhindern, die über keine angemessene Infrastruktur für die umweltgerechte Entsorgung oder zum Recycling von Kunststoffabfällen verfügen und in denen ein hohes Risiko besteht, dass diese auf Deponien und später in der Umwelt landen.„Die schärferen Exportregeln des Baseler Übereinkommens sind ein großer Fortschritt und eine wirksame Handhabe gegen den zunehmenden Meeresmüll. Jetzt ist ein Exportstopp für verschmutzte und fragwürdige Plastikabfälle aus der EU nach Asien und Afrika möglich.“ Svenja Schulze, Bundesumweltministerin
