Export von Kunststoffabfällen in Entwicklungsländer soll verhindert werden

Bundesumweltministerin Svenja Schulze (Bild: BMU/ Thomas Trutschel)
Bundesumweltministerin Svenja Schulze (Bild: BMU/ Thomas Trutschel)

Schlecht recycelbare Abfälle dürfen ab 2021 nicht mehr aus der Europäischen Union in Entwicklungsländer exportiert werden. Darauf haben sich die 187 Vertragsstaaten des so genannten Baseler Übereinkommens am 10. Mai 2019 in Genf geeinigt. Unterdessen spricht sich der Bundesentwicklungsminister für ein Verbot von Plastiktüten aus.

Das „Baseler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung“ besagt unter anderem, dass Plastikabfälle nur noch dann frei exportiert werden dürfen, wenn sie gereinigt und gut sortiert sind und sich außerdem recyceln lassen. Für den Export anderer Plastikabfälle wird künftig weltweit eine Zustimmung der Behörden der Export- und der Importstaaten erforderlich sein.

Laut den neuen Vorgaben des Baseler Übereinkommens können nur noch sortenreine Abfälle und so gut wie störstofffreie Mischungen aus Polypropylen, Polyethylen und PET, die nachweislich zum Recycling bestimmt sind, mit anderen Ländern frei gehandelt werden. Da diese Kunststoffe weltweit gefragt sind und einen Marktwert haben, ist es unwahrscheinlich, dass sie deponiert werden. Gefährliche Kunststoffabfälle und solche, die sich kaum recyceln lassen, unterliegen hingegegen strikteren Beschränkungen.

Schlecht recycelbare Abfälle umweltgerecht entsorgen

Ziel des Abkommens ist es, die Ausfuhr schlecht recycelbarer Abfälle in Länder zu verhindern, die über keine angemessene Infrastruktur für die umweltgerechte Entsorgung oder zum Recycling von Kunststoffabfällen verfügen und in denen ein hohes Risiko besteht, dass diese auf Deponien und später in der Umwelt landen.

„Die schärferen Exportregeln des Baseler Übereinkommens sind ein großer Fortschritt und eine wirksame Handhabe gegen den zunehmenden Meeresmüll. Jetzt ist ein Exportstopp für verschmutzte und fragwürdige Plastikabfälle aus der EU nach Asien und Afrika möglich.“
Svenja Schulze, Bundesumweltministerin

Auch Vereinbarungen über Elektroaltgeräte und Pilotprojekte

Die Neuregelung gilt ab 1. Januar 2021; sie muss nun in einen rechtsverbindlichen OECD-Beschluss und anschließend in die europäische Verordnung über die Verbringung von Abfällen übernommen werden.

Darüber hinaus hat die Konferenz Regelungen verabschiedet, die die illegale Entsorgung von Elektroaltgeräten etwa nach Afrika verhindern sollen. Vereinbart wurden auch globalen Partnerschaften für Pilotprojekte, um die Sammlung und das Recycling in afrikanischen und asiatischen Ländern zu verbessern.

Bundesentwicklungsminister für kurzfristiges Verbot von Plastiktüten

Auch Bundesentwicklungsminister Dr. Gerd Müller (CSU) äußerte sich jüngst zu globalen Müllproblem. In Berlin sprach er sich am 9. Mai 2019 bei der Startveranstaltung für die „Prevent-Abfall-Allianz“ für ein sofortiges Verbot von Plastiktüten aus. „Bei Plastiktüten habe ich eine eindeutige Position. Ich weiß nicht, warum wir da in Deutschland nicht mehr Mut haben. Warum wir auf Europa warten, bis Plastikstrohhalme verboten werden. Verbieten wir doch heute oder morgen Plastiktüten in Deutschland“, sagte der Minister. „Machen wir so weiter, versinken wir im Müll. Jährlich entstehen global zwei Milliarden Tonnen Müll. Bis 2050 könnten es 70 Prozent mehr sein“, betonte er die Dringlichkeit, der Müllberge Herr zu werden.

Detaillierte Informationen zum „Baseler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung“ finden Sie auf dieser Internetseite.