BDE kritisiert die Novelle des Vergaberechts

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(Bild: BDE)

Der BDE kritisiert den Referentenentwurf zum Vergabebeschleunigungsgesetz. Der Gesetzesentwurf  enthalte keine strategischen Impulse für die Recyclingwirtschaft. Der Verband fordert klare Anreize und verbindliche Vorgaben für klimafreundliche Beschaffung.

Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft (BDE) hat den aktuellen Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zum Vergabebeschleunigungsgesetz scharf kritisiert. Aus Sicht des Verbandes verfehlt der Entwurf zentrale Chancen für mehr Nachhaltigkeit, insbesondere im Bereich der öffentlichen Beschaffung.

„Der Entwurf ist zu wenig ambitioniert für das große Ziel einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft“, erklärte BDE-Präsidentin Anja Siegesmund. Sie verweist auf die zentrale Rolle der Kreislaufwirtschaft für nachhaltiges Wachstum in Europa: Green Public Procurement sei ein entscheidender Hebel – doch dieser bleibe in der aktuellen Fassung weitgehend ungenutzt.

(Foto: BDE/Marc Vorwerk)

„Kreislaufwirtschaft muss als ein zentraler und strategischer Baustein auch der nationalen Wirtschaftspolitik verstanden werden. Das gilt gerade angesichts des großen Klimaschutzbeitrags, den die Nutzung von Recyclingrohstoffen und des Recyclings leistet. Zwar ist es im Lichte des enormen Investitionsstaus betrachtet, richtig und wichtig, die öffentliche Beschaffung zu beschleunigen und bürokratischen Ballast abzuwerfen. Mindestens ebenso wichtig bleibt es jedoch, passgenaue Anreize für die notwendige Transformation der Wirtschaft hin zu einer echten Kreislaufwirtschaft zu setzen. Die bevorstehenden Milliardenausgaben der öffentlichen Hand müssen zukunftsgerichtet in die Resilienz des Standorts Deutschlands investiert werden. Die strategische Rolle des Einsatzes von Recyclingrohstoffen – und damit die Chance auf größere Unabhängigkeit von Rohstoffimporten aus Drittstaaten – bleibt im Entwurf bisher unberücksichtigt.“

Anja Siegesmund, BDE-Präsidentin

Besonders kritisiert der BDE die geplante Streichung des § 120a GWB – der im Entwurf des Vergaberechtstransformationsgesetzes 2024 als zentrales Instrument für nachhaltige öffentliche Beschaffung vorgesehen war. Laut Siegesmund sende die Streichung das „vollkommen falsche Signal“ und verkenne die Bedeutung von Recyclingmaterialien für Klimaschutz und Versorgungssicherheit.

Verbindliche Vorgaben gefordert

Siegesmund ergänzt: „Zumindest für die aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ finanzierten Infrastrukturvorhaben braucht es verbindliche Vorgaben, um das damit verbundene Ziel der Klimaneutralität bis 2045 überhaupt zu erreichen.“ Der BDE fordert daher, dass die Bundesregierung bis spätestens 30. Juni 2026 eine Rechtsverordnung zumindest für die Beschaffung klimafreundlicher Leistungen erlässt. Dabei sei ein besonderes Augenmerk auf den Einsatz von Abfällen oder Rezyklaten zu legen, denn wenn diese anstelle von Neumaterialien zum Einsatz kommen, leisten sie in der Regel einen erheblichen Beitrag zum Klimaschutz – heißt es in der Stellungnahme.

Recyclinglabel gefordert – für mehr Transparenz und Bürokratieabbau

Der BDE bekräftigt in seiner Stellungnahme außerdem die Forderung nach einem verständlichen, staatlichen Recycling-Label, das Auskunft über den Rezyklateinsatz und die Recyclingfähigkeit eines Produkts transparent ausweist. Ein solches Label würde der öffentlichen Hand die nachhaltige Beschaffung deutlich erleichtern. Siegesmund: „Ein Recyclinglabel wäre ein regelrechter Turbo für nachhaltige Beschaffung. Zugleich wäre es ein konkreter Beitrag zum Abbau von Bürokratie.“

Quelle: BDE