Das Bundeskabinett hat heute auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Svenja Schulze ein Verbot von Plastiktüten auf den Weg gebracht.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Plastiktüten mit einer Wandstärke unter 50 Mikrometer künftig verboten werden. Ausgenommen von dem Verbot sind bestimmte sehr leichte Kunststofftragetaschen (Wandstärke von weniger als 15 Mikrometern), die im Handel insbesondere für den Transport von losem Obst und Gemüse verwendet werden. Ein Verbot dieser sogenannten „Hemdchenbeutel“ bzw. „Knotenbeutel“ würde zu einer vermehrten Nutzung aufwendigerer Verpackungen führen.
„Plastiktüten sind der Inbegriff der Ressourcenverschwendung: Sie werden aus Rohöl hergestellt und oft nur wenige Minuten genutzt. Häufig landen sie in der Umwelt, wo sie über viele Jahrzehnte verbleiben. Momentan liegt der Verbrauch in Deutschland etwa bei 20 Einweg-Plastiktüten pro Kopf und Jahr. Mit einem Verbot kommen wir jetzt auf Null“, sagt Bundesumweltministerin Svenja Schulze.
Das gesetzliche Verbot soll den positiven Trend beim Verbrauch von leichten Kunststofftragetaschen in Deutschland und die im Jahr 2016 geschlossenen Vereinbarung zwischen dem Bundesumweltministerium und dem Handel konsequent fortsetzen. Die gesetzliche Regelung soll nun insbesondere auch diejenigen Letztvertreiber erreichen, die sich bisher nicht an der freiwilligen Vereinbarung beteiligt haben.
„Die Zukunft ist nicht die Einweg-Papiertüte. Die Zukunft ist Mehrweg – und das ist gerade bei Tüten wirklich kein Problem. Eine Mehrweg-Tragetasche aus Plastik ist bereits nach drei Nutzungen umweltfreundlicher als eine Einweg-Plastiktüte. Mehrweg-Tragetaschen werden meistens aus recyceltem Material hergestellt, Einweg-Plastiktüten dagegen aus Rohöl“, so Svenja Schulze.
Quelle: http://www.bmu.de