Im Gesetzgebungsverfahren zum neuen Verpackungsrecht hat die Bundesregierung zahlreiche Forderungen des Bundesrates zurückgewiesen. Das geht aus der Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme der Länderkammer hervor. Während einzelne Punkte übernommen oder geprüft werden sollen, werden wesentliche Vorschläge explizit abgelehnt.
Die Bundesregierung macht in mehreren Punkten deutlich, dass sie am Entwurf des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes (VerpackDG) weitgehend festhält und zusätzliche nationale Verschärfungen oder Änderungen über die EU-Vorgaben hinaus nicht vorsieht.
Ablehnung bei Struktur- und Zuständigkeitsfragen
So weist die Bundesregierung unter anderem Vorschläge zur Ausweitung von Zuständigkeiten zurück. Ein Vorstoß des Bundesrates zur stärkeren Einbindung kommunaler Ebenen wird abgelehnt mit Verweis auf die bestehende verfassungsrechtliche Systematik von Bund und Ländern.
Auch weitergehende Anpassungen an grundlegenden Regelungsansätzen des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes werden nicht übernommen. Die Bundesregierung betont, dass sich der Entwurf auf die notwendigen Änderungen zur Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung beschränke.
Keine zusätzlichen Prüf- und Anpassungspflichten
Mehrere Vorschläge des Bundesrates zielten auf zusätzliche Prüfmechanismen oder regelmäßige Überarbeitungen von Vorgaben ab. Diese werden von der Bundesregierung ebenfalls zurückgewiesen. So wird etwa eine verpflichtende Überprüfung von Recyclingquoten in kurzen Intervallen als unnötiger Verwaltungsaufwand bewertet.
Auch Forderungen nach weitergehenden Anpassungen bei der Ausgestaltung von Recycling- und Verwertungsregeln werden nicht aufgegriffen. Stattdessen verweist die Bundesregierung auf bestehende Systeme und zukünftige Anpassungen im Zuge europäischer Regelungen.
Kritik an zusätzlichen Berichtspflichten zurückgewiesen
Besonders deutlich fällt die Ablehnung bei Vorschlägen zur Reduzierung von Berichtspflichten aus. Der Bundesrat hatte hier Anpassungen gefordert, um den bürokratischen Aufwand für Unternehmen zu verringern.
Die Bundesregierung hält jedoch an den vorgesehenen Regelungen des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes fest und lehnt entsprechende Änderungsvorschläge ab. Zur Begründung wird unter anderem auf europarechtliche Vorgaben verwiesen, die eine Einbindung der betroffenen Akteure erforderlich machen.
Grundsatz: Keine zusätzlichen nationalen Abweichungen
Übergreifend wird deutlich, dass die Bundesregierung keine weitreichenden Änderungen am Entwurf vornehmen will. Der Gesetzentwurf beschränke sich bewusst auf die Umsetzung der EU-Vorgaben und verzichte auf zusätzliche nationale Regelungen oder Ausweitungen.
Quelle: Gesetzentwurf der Bundesregierung, Drucksache 21/5346







