Bundesregierung plant strengere Vorgaben für Vermeidung und Recycling

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Das Bundesumweltministerium hat den Entwurf für ein neues Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) in die Länder- und Verbändeanhörung gegeben. Der Entwurf soll die EU-Vorgaben ab August 2026 in deutsches Recht überführen und umfasst finanzielle Beiträge zur Verpackungsvermeidung, höhere Recyclingquoten sowie neue Zulassungspflichten für Hersteller und Organisationen.

Nach dem Ziel des Ministeriums soll das neue Gesetz das bisherige Verpackungsgesetz ablösen und zugleich die in Deutschland etablierten Strukturen beibehalten. Der Entwurf definiert erstmals Zulassungsverfahren für sämtliche Organisationen, die erweiterte Herstellerverantwortung übernehmen. Hersteller, die keiner Organisation angeschlossen sind, müssen künftig individuelle Zulassungen bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister beantragen, die dafür zusätzlich finanziert werden muss.

Finanzielle Beiträge zur Abfallvermeidung

Die EU-Vorgaben verpflichten alle Mitgliedstaaten, sicherzustellen, dass bestimmte Akteure einen Mindestteil ihres Budgets für Maßnahmen zur Abfallvermeidung verwenden. Der Entwurf sieht vor, dass duale Systeme, Branchenlösungen, sonstige Organisationen der Herstellerverantwortung sowie nicht vertretene Hersteller fünf Euro pro bereitgestellter Tonne Verpackungen an eine gemeinsame Organisation abführen. Diese Mittel sollen unter anderem neue Mehrwegsysteme fördern oder Aufklärungsmaßnahmen zur Wiederbefüllung finanzieren.

Höhere Recyclingquoten ab 2028

Mit dem VerpackDG plant die Bundesregierung außerdem, die Recyclinganforderungen an duale Systeme zu erhöhen. Für Eisenmetalle und Aluminium soll die Quote auf jeweils 95 Prozent steigen. Bei Kunststoffverpackungen wird die bisherige Verwertungsquote durch eine Recyclingquote von 75 Prozent ersetzt. Davon müssen 70 Prozent werkstofflich recycelt werden, fünf Prozent mehr als bislang. Durch die Anpassung sollen mehr Kunststoffe in hochwertige Recyclingprozesse gelangen und weniger in Müllverbrennungsanlagen verwertet werden.

Gesetzgebungsverfahren startet

Die strukturierte Onlineabfrage zur Länder- und Verbändeanhörung läuft bis zum 5. Dezember 2025. Das Bundeskabinett soll den Entwurf im ersten Quartal 2026 beschließen, anschließend befassen sich Bundestag und Bundesrat mit dem Gesetz.

Quelle: Bundesumweltministerium