Auf dem 27. Internationalen Altkunststofftag des BVSE diskutierten über 300 Branchenvertreter über die Chancen und Risiken der neuen EU-Verordnungen. Der Verband fordert: Mechanisches Recycling darf nicht zum Verlierer der neuen Gesetzgebung werden. Was sich in Brüssel derzeit vollzieht, könnte das Kunststoffrecycling in Europa grundlegend verändern. Mit der Neufassung der Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR), der Altfahrzeugrichtlinie (ELV) und der WEEE-Richtlinie (für Elektro- und Elektronik-Altgeräte) verabschiedet sich die EU zunehmend von freiwilligen Zielvorgaben – und ersetzt sie durch verbindliche Recycling- und Rezyklateinsatzquoten. "Endlich bekommen wir einen europäischen Rechtsrahmen mit Substanz – und Verbindlichkeit", betonte Dr. Thomas Probst, BVSE-Experte für Kunststoffrecycling.
PPWR umsetzen- ohne neue Bürokratiemonster zu schaffen
Die neue PPWR trat am 11. Februar 2025 in Kraft und gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Verordnung verfolgt ein ambitioniertes Ziel: Verpackungen sollen wieder zu Verpackungen werden – statt in minderwertigen Anwendungen zu enden. Doch zwischen Anspruch und Realität klafft eine Lücke. In der Praxis dominieren nach wie vor offene Materialströme. „Aus Getränkeflaschen werden Schalen oder Folien – echte Kreisläufe, in denen Verpackungen wieder zu Verpackungen werden, sind bislang die Ausnahme“, so Dr. Probst. Besonders im Lebensmittelbereich sei die Verfügbarkeit geeigneter Rezyklate eingeschränkt. Lediglich rPET erfülle aktuell die strengen lebensmittelrechtlichen Anforderungen."Wir haben die technischen Grundlagen für hochwertiges Recycling. Aber ohne ausreichende Mengen geeigneter Inputstoffe bleibt der Aufbau geschlossener Kreisläufe Stückwerk.“ Dr. Thomas Probst, BVSE-Experte für KunststoffrecyclingEin weiteres Novum der PPWR ist die explizite Einbeziehung gewerblicher und industrieller Verpackungsabfälle. Hier erwartet die Branche tiefgreifende Veränderungen: „Wir brauchen neue Erfassungssysteme, die Kunststoffabfälle aus dem Gewerbebereich getrennt und effizient erfassen – ohne zusätzliche Bürokratiemonster zu schaffen“, erklärte Probst. Der BVSE spricht sich gemeinsam mit BDE, GKV und IK für den Aufbau intelligenter, digital unterstützter Systeme unter der Verantwortung der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) aus. Ziel sei es, bewährte Strukturen zu erhalten und weiterzuentwickeln – bei gleichzeitig schlanken Melde- und Registrierungspflichten.
