Chemisches Recycling: AVU fordert klare Regeln und transparente Standards

Die Allianz Verpackung und Umwelt (AVU) spricht sich für einheitliche gesetzliche Rahmenbedingungen beim chemischen Recycling aus. Laut einer aktuellen Mitteilung könnte das Verfahren eine sinnvolle Ergänzung zum mechanischen Recycling darstellen – sofern es fair integriert, transparent geregelt und lückenlos kontrolliert wird.

Die Allianz Verpackung und Umwelt (AVU) hat sich zur Rolle des chemischen Recyclings im Rahmen der künftigen EU-Verpackungsverordnung positioniert. Der Verband, der Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette der Verpackungswirtschaft vertritt, sieht in den Verfahren zur chemischen Aufspaltung von Kunststoffen einen möglichen Baustein für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft. Dabei betont die AVU, dass chemisches Recycling nur dort zum Einsatz kommen solle, wo eine hochwertige mechanische Verwertung nicht möglich ist – etwa bei komplex zusammengesetzten oder stark verschmutzten Kunststoffabfällen.

Rezyklate für den Einsatz in Lebensmittelverpackungen

Chemisches Recycling könne insbesondere bei der Herstellung von Verpackungen für sensible Anwendungen wie Lebensmittel eine wichtige Rolle spielen, so AVU-Vorsitzender Carl Dominik Klepper. Denn die auf diese Weise erzeugten Rezyklate weisen eine hohe Reinheit auf und könnten damit die Anforderungen für Lebensmittelkontaktmaterialien erfüllen – ein Bereich, in dem die EU-Kommission künftig verbindliche Recyclinganteile vorschreibt.

Rahmenbedingungen fehlen – AVU fordert Anrechnungsklarheit

Die AVU fordert mit Nachdruck, dass nun endlich geregelt wird, in welchem Umfang chemisch recycelter Kunststoff als Rezyklatanteil angerechnet werden kann. Bereits seit Jahren wird in Brüssel über entsprechende EU-Vorgaben verhandelt. Der Verband befürwortet grundsätzlich ein Massenbilanzierungsverfahren, bei dem der recycelte Anteil rechnerisch über den gesamten Produktionsprozess verteilt wird. Voraussetzung sei jedoch, dass nur tatsächlich stofflich wiederverwerteter Kunststoff berücksichtigt werde. Insbesondere dürfe der Anteil, der bei der chemischen Verwertung zu Brennstoffen umgewandelt wird, nicht als Rezyklat im Endprodukt gelten.

Kontrolle und Transparenz gefordert

Für Vertrauen bei Verbraucherinnen und Verbrauchern seien laut AVU auch Transparenz und nachvollziehbare Informationspflichten über den Einsatz von chemischem Recycling erforderlich. Zudem spricht sich der Verband für eine konsequente Zertifizierung und strengere Kontrollen aus – auch für importierte Rezyklate. „Nur so lässt sich Betrug effektiv ausschließen“, heißt es in der Mitteilung.

Die vollständige Position der AVU lässt sich über die Website des Verbands abrufen: avu-online.de