Deutschland stimmt EU-Verpackungsverordnung zu

(Bild: Shutterstock, Hadrian)

Die EU-Mitgliedsstaaten haben jetzt nach wochenlangen Nachverhandlungen der europäischen Verpackungsverordnung zugestimmt. Die Ständigen Vertreter der Mitgliedsstaaten nahmen am Freitag den Kompromisstext zwischen Rat, Kommission und Parlament an. Auch Deutschland stimmte trotz der Blockadeversuche der FDP zu. Die Ampel­regierung hatte sich zuvor überraschend doch auf eine Zustimmung geeinigt, fügte allerdings eine Protokoll­erklärung mit Bedenken hinzu.

Mit Erleichterung reagierte beispielsweise der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft auf die Einigung zur Verpackungsverordnung im Rat der Ständigen Vertreter der Mitgliedsstaaten.

„Wir sind sehr erleichtert, dass die stellvertretenden Boschafter im Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten mit qualifizierter Mehrheit auch durch Unterstützung Deutschlands, für die im Trilog mit dem Parlament gefundene politische Einigung gestimmt haben. Das stimmt uns zuversichtlich für die förmliche Annahme im Ministerrat, die noch aussteht. Die hier richtig gesetzten verpflichtenden Rezyklateinsatzquoten sind genau das Instrument, das wir brauchen, um zu einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft für Kunststoffe zu kommen und die Klimaziele der EU zu erreichen.“

Andreas Bruckschen, BDE-Hauptgeschäftsführer

Zuvor hatte der Rat der Ständigen Vertreter der Mitgliedsstaaten am Freitagmittag für die Annahme der Trilog-Einigung gestimmt. Dabei hatte die belgische EU-Ratspräsidentschaft bis zuletzt daran gearbeitet, einen für alle gangbaren Kompromiss zu finden. Um dies zu erreichen, hat Belgien weitere Änderungen und Klarstellungen am Text der politischen Einigung, die am 4. März erzielt worden war, vorgenommen. Sie zielen insbesondere auch darauf ab, einen Kompromiss für die Regelungen bezüglich der für die Mindestrezyklateinsatzquoten anrechenbaren Rezyklate, die zuletzt für Unstimmigkeiten bei der Europäischen Kommission geführt hatten, zu erzielen.

Änderungen nach Trilogen sind ungewöhnlich. Um diese dennoch vornehmen zu können, musste die Ratspräsidentschaft das Parlament konsultieren, das sein grünes Licht gab. Nach der sogenannten Spiegelklausel darf das künftig in Kunststoffverpackungen einzusetzende Rezyklat sowohl aus der EU stammen oder außerhalb der EU recycelt worden sein, wenn es europäischen Qualitäts- und Nachhaltigkeitsanforderungen für Rezyklate entspricht. Der hierfür benötigten Kunststoffabfälle können ebenfalls sowohl in der EU als auch in Drittstaaten gesammelt worden sein. Allerdings müssen in Drittstaaten bei der Sammlung und dem Recycling Umweltstandards eingehalten werden, die den in der EU geltenden Standards entsprechen. Damit konnten handelsrechtliche Bedenken ausgeräumt werden.

BDE-Hauptgeschäftsführer Andreas Bruckschen:„Das heute auch mit der Stimme Deutschlands erzielte Ergebnis muss unbedingt auch bei der finalen Abstimmung im Rat erreicht werden. Die Kreislaufwirtschaft braucht zügig klare Regeln für Verpackungen, um die ambitionierten Ziele beim Verpackungsdesign und der Stabilisierung der Rezyklatmärkte zu erreichen.

Auch die Deutsche Umwelthilfe begrüßte die Einigung trotz deutlicher Abschwächungen.

„Die heutige Zustimmung Deutschlands zur EU-Verpackungsverordnung ist eine Ohrfeige für die FDP und besiegelt das Scheitern ihrer Schattendiplomatie zur Sabotage von EU-Gesetzen. Der erzielte Gesetzeskompromiss ist ein wichtiger Erfolg – auch wenn deutliche Abschwächungen nicht mehr verhindert werden konnten. Zwar werden erstmals verbindliche Zielvorgaben für Mehrwegquoten und zur Verringerung des Verpackungsmülls vorgegeben, doch sind diese viel zu gering. Weitere Schlupflöcher wie die Ausnahme von Kartonverpackungen bei den Zielvorgaben für die Wiederverwendung von Transportverpackungen zeigen den Druck der Einweg-Papierlobby. Dennoch werden durch die heutige Einigung wichtige Impulse zur Vermeidung, Mehrwegförderung und für ein besseres Recycling in ganz Europa geliefert. Diese gilt es nun in den abschließenden Abstimmungen abzusichern.“

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe (DUH)

Quellen: BDE, DUH