Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation zu neuen Regeln für die Berechnung, Verifizierung und Berichterstattung des Rezyklatgehalts in Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff gestartet. Erstmals sollen damit auch chemisch recycelte Anteile einbezogen werden. Die Maßnahme ist Teil der Umsetzung der Einwegkunststoffrichtlinie (SUPD) und unterstützt die Recyclingziele der EU.
Die neuen Vorgaben zielen darauf ab, Investitionen in Recyclingtechnologien zu fördern und eine einheitliche Berechnungsgrundlage für Unternehmen zu schaffen. Dies soll sowohl der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Chemieindustrie als auch der produzierenden Industrie zugutekommen und Europa als Innovationsstandort für nachhaltige Kunststoffverwertung positionieren.
Chemisches Recycling künftig anerkannt
Die Regeln basieren auf dem Prinzip der „fuel-use excluded“-Allokation, das heißt: Kunststoffabfälle, die zur Energiegewinnung genutzt werden, dürfen nicht als Recyclinganteil gewertet werden. Damit folgt die EU der Definition von „Recycling“ im Abfallrahmenrecht. Die Berechnungslogik soll künftig auch in anderen Bereichen wie Automobilbau, Verpackungen oder Textilien Anwendung finden.
Mechanisches Recycling bleibt bevorzugt, da es in der Regel energieeffizienter und umweltfreundlicher ist. Doch in Bereichen mit hohen Qualitätsanforderungen, etwa bei Lebensmittelverpackungen, wird chemisches Recycling als notwendige Ergänzung gesehen.
Verifizierung und Entlastung für KMU
Ein zentrales Element der neuen Regeln ist die transparente Verifizierung: Komplexe Wertschöpfungsstufen im chemischen Recycling unterliegen einer jährlichen Drittprüfung. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) müssen diesen Nachweis nur alle drei Jahre erbringen. Unternehmen sind zudem verpflichtet, die Eigenerklärungen ihrer Geschäftspartner zu prüfen, während nationale Behörden risikobasierte Kontrollen durchführen.
Die öffentliche Konsultation läuft bis zum 19. August 2025 über das „Have Your Say“-Portal der EU. Die finale Verabschiedung durch die Mitgliedstaaten im zuständigen Ausschuss ist für Herbst 2025 vorgesehen.
Hintergrund: Rezyklatziele in der SUPD
Die Einwegkunststoffrichtlinie (SUPD, Single-Use Plastics Directive) verlangt bis 2025 einen Rezyklatanteil von 25 Prozent in PET-Einwegflaschen und 30 Prozent in allen Kunststoffflaschen bis 2030. Die Umsetzung erfolgt in zwei Stufen: Zunächst wurde eine Methode für mechanisches Recycling festgelegt (Entscheidung 2023/2683). Die nun konsultierte zweite Stufe soll alle Recyclingverfahren einbeziehen – einschließlich chemischem Recycling.
Quelle: Europäische Kommission