Die EU Kommission hat einen Vorschlag für gemeinsame Richtlinien gegen irreführende Umweltaussagen auf Produkten gemacht. Damit will die Kommission zum einen gegen die wachsende Zahl an Umweltzeichen vorgehen und mehr Klarheit bei der tatsächlichen Nachhaltigkeit von Produkten für Verbraucher und Verbraucherinnen schaffen.
Mit dem Vorschlag erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher größere Klarheit und mehr Sicherheit, dass etwas, das als umweltfreundlich verkauft wird, auch tatsächlich umweltfreundlich ist, und sie werden besser informiert. Auch für die Unternehmen wird dies Vorteile mit sich bringen, da klarer erkennbar sein wird, welche Unternehmen echte Anstrengungen zur Verbesserung der Umweltverträglichkeit ihrer Produkte unternehmen.
Einer Studie der Kommission aus dem Jahre 2020 zufolge wurden 53,3 Prozent der geprüften Umweltaussagen in der EU als vage, irreführend oder unfundiert beurteilt und 40 Prozent waren nicht belegt. Da es keine gemeinsamen Vorschriften zu freiwilligen Umweltaussagen, sogenannten Green Claims, von Unternehmen gibt, kommt es zu Grünfärberei und es entstehen ungleiche Wettbewerbsbedingungen auf dem EU-Markt, wodurch wirklich nachhaltige Unternehmen benachteiligt werden.
Zuverlässige, vergleichbare und überprüfbare Informationen
Nach dem Vorschlag müssen Unternehmen, die freiwillige Umweltaussagen über ihre Produkte oder Dienstleistungen machen, Mindeststandards einhalten. Diese beziehen sich sowohl darauf, wie diese Aussagen zu belegen sind, als auch darauf, wie sie kommuniziert werden.
Der Vorschlag zielt ab auf ausdrückliche Werbeaussagen, wie z. B.: „T-Shirt aus recycelten Kunststoffflaschen“, „klimaneutraler Versand“, „Verpackung zu 30 Prozent aus recyceltem Kunststoff“ oder „ozeanfreundlicher Sonnenschutz“. Außerdem soll gegen den zunehmenden Zahl öffentlicher und privater Umweltzeichen vorgegangen werden. Der Vorschlag deckt alle freiwilligen Werbeaussagen über umweltbezogene Auswirkungen, Aspekte oder Leistungen von Produkten, Dienstleistungen und der Gewerbetreibenden selbst ab.
Ausgenommen sind jedoch Umweltaussagen, die unter bestehende EU-Vorschriften fallen, wie das EU-Umweltzeichen oder das EU-Bio-Logo für ökologische/biologische Lebensmittel.
Bevor Unternehmen eine der fraglichen Arten von Umweltaussagen in ihre Verbraucherinformationen aufnehmen, müssen diese Angaben künftig unabhängig überprüft und anhand wissenschaftlicher Erkenntnisse belegt werden. Die Unternehmen werden im Rahmen einer wissenschaftlichen Analyse die Umweltauswirkungen, die für ihr Produkt tatsächlich relevant sind, und auch etwaige Zielkonflikteermitteln.
Klare und harmonisierte Vorschriften und Kennzeichnungen
Durch mehrere Vorschriften wird künftig sichergestellt, dass diese Angaben sachdienlich kommuniziert werden. So werden beispielsweise keine Werbeaussagen oder Zeichen mehr gestattet sein, bei denen die gesamten Umweltauswirkungen des Produkts pauschal bewertet werden, außer wenn dies nach den EU-Vorschriften so vorgesehen ist. Werden Produkte oder Organisationen mit anderen verglichen, so sollten solche Vergleiche auf gleichwertigen Informationen und Daten beruhen.
Der Vorschlag sieht auch eine Regelung für Umweltzeichen vor. Derzeit gibt es mindestens 230 verschiedene Zeichen. Um die Ausbreitung solcher Zeichen zu kontrollieren, werden neue öffentliche Kennzeichnungssysteme nur dann zulässig sein, wenn sie auf EU-Ebene entwickelt werden. Für neue private Systeme wird nachzuweisen sein, dass ihre Umweltziele ehrgeiziger sind als diejenigen bestehender Systeme. Zudem müssen sie vorab genehmigt werden. Es gibt detaillierte Vorschriften zu Umweltzeichen im Allgemeinen: Sie müssen auch verlässlich, transparent und unabhängig geprüft sein und regelmäßig überprüft werden.
Nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren muss der Vorschlag für eine „Green Claims“-Richtlinie nun vom Europäischen Parlament und vom Rat gebilligt werden.
Quelle: EU Kommission
Weitere Meldungen zum Thema Nachhaltigkeit

Packaging Of The Month – Süßes statt Kohle
Die Verpackungswelt ist ständig in Bewegung, Marken und Unternehmen sind auf der Suche nach neuen, innovativen Lösungen. Materialreduzierung ist dabei ein Thema, denn Nachhaltigkeit ist und bleibt wichtig. Berndt+Partner Creality hält Ausschau nach innovativen Ideen. Jeden Monat stellen wir in Kooperation das Packaging of the Month vor. Heute: Marshmallows im Grillkohle-Sack!

Elopak beteiligt sich an Blue Ocean Closures
Ziel der Kooperation ist die Entwicklung und globale Vermarktung faserbasierter Verschlüsse für Getränkekartons.

Coveris stellt Sleeve-to-Sleeve-Kreislauf vor
Coveris hat mit SleeveFlexR Stretch eine neue Lösung für Stretch-Sleeves entwickelt, die aus bis zu 75 Prozent recyceltem Material besteht.

SIG steigert Absatz von Terra-Verpackungen um 15 Prozent
Besonders stark entwickelte sich das Portfolio im europäischen Markt.

TopClip bündelt Getränke-Multipacks nachhaltig
Das automatische TopClip-System von Smurfit Westrock ist papierbasiert, biologisch abbaubar und hat geringeren CO2-Fußabdruck als eine Schrumpffolie.

Mehr Kreislaufwirtschaft im Koalitionsvertrag gefordert
Von den Verhandlern des Koalitionsvertrags fordert die IK die Aufnahme zusätzlicher Leitlinien für Klimaschutz und Kreislaufwirtschaft.