
Großbritannien schärft Plastic Packaging Tax
Die Plastic Packaging Tax (PPT) gilt seit April 2022 und belegt Kunststoffverpackungen, die weniger als 30 Prozent recycelten Kunststoff enthalten.

In Sachen Umwelt- und Klimaschutz tut sich einiges in der Politik und es werden immer neue Regeln und Grenzwerte gesetzt. So auch bei der geplanten Einführung von Grenzwerten für Abfälle, die schwer abbaubare (persistente) organische Schadstoffe enthalten. Der BDE äußert jetzt die Sorge, dass die neuen Grenzwerte das effiziente Recycling behindern könnten.
Hintergrund ist die politische Einigung im EU-Umweltrat zur POP- Verordnung. Hier hatte sich das Gremium auf seiner Sitzung am vergangenen Donnerstag dem Vorschlag der EU-Kommission angeschlossen und sich für die Herabsetzung der Grenzwerte recycelbarer Abfälle ausgesprochen.
„Sollten die Inhalte der jetzt vorliegenden politischen Einigung des Umweltrats Bestand haben, hätte dies unmittelbare Auswirkungen auf das Recycling betroffener Abfälle. Eine künftige Regelung sollte aber sowohl die Absenkung von Schadstoffgrenzen, als auch ein effizientes Recycling der Abfälle ermöglichen.
Peter Kurth, BDE-Präsident
Die politische Einigung des EU-Umweltrates entspricht im Wesentlichen dem Vorschlag der Kommission zur Änderung der Anhänge IV und V der Verordnung über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung). Dieser sieht die Herabsetzung von Grenzwerten vor, die darüber bestimmen, ob POP- haltige Abfälle überhaupt recycelt werden können.
So sollen etwa Kunststoffabfälle, die den bromierten Flammhemmer PBDE, der in Elektrogeräten vorkommt, statt bis zu einem Grenzwert von 1.000 mg/ kg nur bis zu einem Grenzwert von 500 mg/kg mechanisch recycelt werden können. Bei der Abstimmung im Umweltausschuss des EU-Parlaments Ende März sind dem Vernehmen nach noch niedrigere Werte zu erwarten.
„Natürlich ist es auch unser Anliegen, Schadstoffe in der Umwelt zu verringern. Die Schadstoffentfrachtung ist Teil einer effizienten Kreislaufwirtschaft. Künftige Regelungen dürfen jedoch nicht dazu führen, dass ein nachhaltiges Recycling für bestimmte Materialien beschränkt oder gar verhindert wird. Gleichzeitig sind wir in der Pflicht, Schadstoffbelastungen zu reduzieren. Für die Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft machen wir uns deshalb für praxistaugliche Lösungen und Übergangsfristen stark. So bleibt den Unternehmen mehr Zeit, nötige Investitionen in ihren Recyclinganlagen vorzunehmen. Außerdem braucht es noch Zeit, zuverlässige Messmethoden zu realisieren. Im Sinne des Green Deals der EU und seiner Vorgaben einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft muss beides gelingen: Schadstoffreduktion und optimales Recycling.“
Peter Kurth
Quelle: Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft

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