Geplante Ausweitung der Mehrwegpflicht stößt auf Kritik

Essen aus schwarzen Kunststoffschalen
Bisher wurde schwarzes Kunststoff mit Ruß eingefärbt. Das machte ein intelligentes Recycling unmöglich. Das kann sich dank Colors & Effects nun ändern. (Foto: Prostock-studio/Shutterstock.com)

Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) plant eine deutliche Ausweitung der Vorgaben für mehr Mehrwegverpackungen in der Gastronomie und im Handel. Kritik kommt gleichermaßen von Branchen- und Umweltverbänden. Lesen Sie hier die Reaktionen auf die Pläne des Ministeriums. 

Supermärkte etwa sollen künftig pro Getränkesorte mindestens ein Produkt mit Mehrwegverpackung anbieten müssen, wie aus einem am Dienstag (27.Juni) veröffentlichten Eckpunktepapier des Ministeriums hervorgeht. Außerdem soll demnach die seit Januar geltende Angebotspflicht für Mehrweg bei Speisen und Getränken zum Mitnehmen verschärft werden.

Die Vorgabe einer Mehrwegalternative soll dem Ministerium zufolge für die Kategorien Wasser, Bier, alkoholfreie Getränke, Saft und Milch gelten. Geschäfte mit mehr als 200 Quadratmetern Verkaufsfläche müssten dann mindestens ein Produkt der jeweiligen Segmente in einer Mehrwegflasche anbieten. Außerdem sollen alle Betriebe dieser Größe, die Getränke verkaufen, jede Pfandflasche annehmen müssen.

Pfandflaschenrückgabe (Bild: shutterstock.com/aleks333)

Die seit diesem Jahr geltende Pflicht für Gastronomiebetriebe ab einer bestimmten Größe, für Essen und Getränke zum Mitnehmen eine Mehrwegoption bereitzuhalten, soll laut Umweltministerium auf alle Materialien ausgeweitet werden. Bislang muss es bei Speisen nur für Plastikverpackungen eine Alternative geben, nicht etwa für Alu-Schalen oder Pizzakartons. Außerdem soll es verboten werden, das Essen beim Verzehr im Restaurant in Einwegverpackungen zu servieren.

IK Kunststoffverpackungen: Gleiche Vorgaben für alle

Bild von Dr. Isabell Schmidt, Geschäftsführerin IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e.V.
Dr. Isabel Schmidt, IK-Geschäftsführerin

(30.06.23) Die IK unterstützt die Ziele, das Verpackungsaufkommen unabhängig vom Material zu reduzieren und Mehrwegverpackungen zu fördern, sofern diese nachweislich ökologisch vorteilhaft sind. Kritisch sieht der Verband entsprechend, dass der Mehrwegangebotspflicht für Getränkeverpackungen keine aktuelle Ökobilanz zugrunde liegen wird. Dass die Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode den Paragraph 21 VerpackG novellieren will mit dem Ziel, die Recyclingfähigkeit von Verpackungen durch finanzielle Anreizsysteme zu fördern, begrüßt die IK ausdrücklich als einen entscheidenden Schritt in Richtung einer effizienten Kreislaufwirtschaft für Verpackungen.

Der Verband bedauere, dass der Gesetzgeber die vermeintliche ökologische Vorteilhaftigkeit von Mehrwegverpackungen im Getränkesektor nicht – wie von der Wirtschaft wiederholt gefordert – in einer aktuellen Ökobilanz untersucht und die Mehrwegförderung auch nicht mit ökologischen Anforderungen an die Verpackungen verknüpft hat. „Die heutigen Einwegflaschen werden im Kreislauf geführt und brauchen den ökologischen Vergleich mit Mehrweg nicht zu scheuen. Statt einer pauschalen Mehrwegförderung hätten wir es für zielführender gehalten, die ökologische Weiterentwicklung von Einweg- und Mehrweggebinden zu fördern“, so Schmidt.

Bundesverband der Systemgastronomie: Pläne nicht umsetzbar

BdS-Hauptgeschäftsführer Markus Suchert

(29.06.23) Der Bundesverband der Systemgastronomie e. V. (BdS) sieht die geplante Reform des Verpackungsgesetzes sehr kritisch. Sie würden die ohnehin schon gebeutelte Systemgastronomie hart treffen. Ein generelles Verbot von Einwegverpackungen berücksichtige weder die fragwürdige Ökobilanz von Mehrwegverpackungen und die Recycelfähigkeit von Papierverpackungen noch Aspekte der Lebensmittelsicherheit und Hygiene. Darüber hinaus erfordere die komplette Umstellung auf Mehrwegalternativen einen enormen organisatorischen und finanziellen Aufwand für die Unternehmen der Systemgastronomie. Dies würde die Komplexität der Restaurantabläufe massiv erhöhen.

Die neuen Vorschläge aus dem Bundesumweltministerium hält der Verband  insbesondere mit den engen Übergangsfristen in der Praxis für nicht umsetzbar. Sie würden die Wirtschaftlichkeit der Unternehmen der Systemgastronomie ernsthaft gefährden.

Geteiltes Echo bei Umweltverbänden

Ein Mehrwegkaffeebecher liegt auf türkisem Grund.

Die Umweltorganisation Greenpeace begrüßte insbesondere die Ausweitung der Angebotspflicht für Mehrweg-Verpackungen bei to-go-Lebensmitteln und Getränken. “Greenpeace hatte diese Verbesserung gefordert, da Fastfood-Ketten und Lieferdienste bislang dem geltenden Gesetz ausweichen, indem sie Einweg-Plastikverpackungen für Waren zum Direktverzehr durch andere Wegwerf-Verpackungen ersetzen”, erklärte die Organisation.

Der Deutschen Umwelthilfe sind die Pläne aus dem Bundesumweltministerium hingegen nicht weitreichend genug. Lesen Sie hier mehr dazu

Metalldosenhersteller: Pläne sind nicht zielführend

Aluminium-Kreislauf Getränkedosen

(27.06.23) Der Verband der Metalldosenhersteller kritisierte den Fokus auf Mehrwegartikel als “nicht zielführend”. Denn je nach Kontext hätten Mehrwegsysteme “sogar eine schlechtere Umweltbilanz” als gut optimierte Einwegkreisläufe wie das deutsche Dosenpfand, erklärte die Geschäftsführerin von Forum Getränkedose, Claudia Bierth. Sie fordere daher insbesondere EU-weite verpflichtende Einwegpfandsysteme und “marktbasierte Anreize für Recycling”.

BDE: "Entwurf bleibt hinter Erwartungen zurück"

Der BDE kritisiert besonders die ökologische Ausgestaltung der Verpackungsentgelte.

(30.06.23) Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft äußert sich positiv zu den geplanten Vorgaben zu Verpackungsgrößen und Regelungen gegen Verbunde. Kritisch blickt der Verband auf die ökologische Ausgestaltung der Verpackungsentgelte. So sollte nach Ansicht des Verbandes die nun anstehende Ressortabstimmung dazu genutzt werden, die im Verpackungsgesetz verankerte erweiterte Herstellerverantwortung und das derzeitige System der privatwirtschaftlichen Abfallsammlung und -verwertung zu stärken. Im Mittelpunkt sollte dabei die Weiterentwicklung des §21 Verpackungsgesetzes stehen, in dem die ökologische Ausgestaltung der Entgelte geregelt ist, welche die Verpackungshersteller an die Dualen Systeme der Abfallentsorgung zahlen. 

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