Schutzrechte 2: Benutzungszwang im Markenrecht
Gewerbliche Schutzrechte bieten die einzigartige Möglichkeit, gesetzlich sanktioniert, die Vorzüge eines Monopols auf den geschützten Gegenstand zu genießen. Werden die entsprechenden Voraussetzungen jedoch nicht beachtet, ist es auch mit dem Monopol über kurz oder lang vorbei, oder es zeigt sich im ungünstigsten Moment, dass es sich nur um ein Scheinrecht handelt.
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