
Steuert Glasrecycling in Deutschland auf eine Krise zu?
Deutschlands Glasrecyclingsystem droht ins Stocken zu geraten: Der BVSE warnt vor Überlastung, fehlenden Schmelzöfen und stagnierender Sammelquote.

Akteure der gesamten Wertschöpfungskette wenden sich gemeinsam an die Politik. Organisiert im Unternehmerforum chemisches Recycling (UFCR) legen sie Vorschläge in neun Bereichen vor, in denen der Gesetzgeber die Weichen für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft bei Kunststoffen stellen sollte.
Produktstatus für Erzeugnisse des chemischen Recyclings, Einführung von Rezyklat-Einsatzquoten, Anerkennung von Massenbilanzen – dies sind drei der zentralen politischen Handlungsfelder, die die Mitglieder des UFCR identifiziert haben. In dem jetzt vorgelegten Papier „Handlungsfelder der Politik für die Rohstoffwende und die Transformation zu einer zirkulären Wirtschaft mittels chemischen Recyclings in Deutschland“ präsentieren die Unternehmen – von Kunststoffherstellern über -Verarbeiter bis zu -Recyclern – neun Bereiche, in denen der Gesetzgeber die Weichen für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft bei Kunststoffen stellen muss. Organisiert und moderiert wird das UFCR durch den Thinktank Industrielle Ressourcenstrategien.
„Mit dem gegenwärtigen gesetzlichen Rahmen lässt sich in Deutschland chemisches Recycling im industriellen Maßstab nicht wirklich wirtschaftlich und rechtssicher realisieren. Da das Ziel, weniger fossil produzierte Kunststoffe einzusetzen, von Bundesregierung und Wirtschaft klar formuliert ist, besteht Handlungsbedarf. Ohne chemisches Recycling wird es keine umfassende Kreislaufwirtschaft für Kunststoffabfälle geben.“
Dr. Christian Kühne, Thinktank-Geschäftsführer und UFCR-Moderator
Verpflichtende Rezyklat-Einsatzquoten in Verpackungen und anderen Anwendungen beschleunigen die Transformation von fossilen hin zu zirkulären Rohstoffen. Wirklich ambitionierte Ziele der Rohstoffsubstitution lassen sich nur erreichen, wenn auch Sekundärrohstoffe aus dem chemischen Recycling, z. B. Pyrolyseöl, berücksichtigt werden. Hierzu sind Investitionen in die Sammel-, Sortier- und Recyclinginfrastruktur erforderlich sowie der gesicherte Zugang zu Abfällen, die nicht im mechanischen Recycling verarbeitet werden können.
Für den Endkonsumenten ist durch ein entsprechendes Label transparent über tatsächliche Rezyklatgehalte zu informieren. Zukünftige Produkt-Claims müssen eindeutig zwischen „Rezyklaten“ (physisch nachweisbarer zirkulärer Inhalt) und „zugeordneten Rezyklaten“, wie sie das massenbilanzierte chemische Recycling liefert, unterscheiden.
Hier werden chemisch recycelte Kunststoffe bislang nicht für die bestehenden Recyclingquoten anerkannt. Im Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung angekündigt, dies zu ändern. Das UFCR legt dazu nun einen Vorschlag auf den Tisch, der faire Bedingungen für das mechanische und chemische Recycling schafft: § 16 Absatz 2 des Verpackungsgesetzes soll dahingehend ergänzt werden, dass die dualen Systeme über die ersten 63 Prozent der werkstofflichen Verwertungsquote für Kunststoffe hinaus die chemischen Recyclingverfahren einsetzen können, um eine höhere Recyclingquote zu erreichen.
Die Mitglieder des UFCR unterbreiten der Politik einen Vorschlag, wie ein attraktiver Rahmen sowie faire Bedingungen für das mechanische und das chemische Recycling aussehen können. So entstünde Rechtssicherheit für die Unternehmen, damit Investitionen in nachhaltige Technologien in Deutschland attraktiv sind. Dies wäre auch ein wesentlicher Beitrag zur Stärkung des Chemie- und Industriestandortes Deutschland.
Die Vorschläge für neun Handlungsfelder:
Das Papier des UFCR steht zum Download zur Verfügung.
Quelle: Thinktank Industrielle Ressourcenstrategien

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