
Der EU-Umweltrat hat abgestimmt und sich auf eine Positionierung zur geplanten Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) geeinigt. Damit ist der Weg frei für die Trilog-Verhandlungen über die endgültige Gestaltung der Rechtsvorschriften. Aus den Verbänden der Verpackungsindustrie kommt Zustimmung, aber auch Kritik. Ein Überblick.
Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft sieht in der zügigen Positionierung des Rates zum Vorschlag einer Verpackungsverordnung eine gute Basis für den baldigen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens. Zugleich empfiehlt der Verband weiterhin eine konsequente Priorisierung des mechanischen Recyclings.
„Die EU-Verpackungsverordnung hat das Potential, durch entsprechende Förderung einen wichtigen Beitrag für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft zu leisten. Es ist daher zu wünschen, dieses Gesetzgebungsverfahren noch in der laufenden EU- Legislaturperiode abzuschließen. Voraussetzung dafür ist, dass der Trilog zwischen Rat und Parlament zügig zum Ende kommt.“
Peter Kurth, BDE- Präsident
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Der Verbandspräsident betonte die zentralen Forderungen der Entsorgungs- und Kreislaufwirtschaft mit Blick auf die künftige Verordnung: eine Ausrichtung des „Design for Recycling“ am mechanischen Recycling, verbindliche und ambitionierte Mindestrezyklateinsatzquoten, spezifische Recyclingquoten für das mechanische Recycling und flankierende für das chemische Recycling in der EU. Außerdem die Überwachung der Massenbilanzierung im chemischen Recycling durch eine unabhängige Instanz, die ebenso nur für Kunststoffströme ins chemische Recycling lenkt, die für das mechanische Recycling nicht in Frage kommen. Peter Kurth: „Der BDE erwartet von allen Beteiligten Kompromissbereitschaft auf Basis des Kommissionsvorschlags. Da die derzeitigen Positionierungen von Rat und Parlament sich in zentralen Punkten entsprechen, ist die Hoffnung begründet, dass wir einen erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen in dieser Legislaturperiode erreichen werden. Dies wäre ein Höhepunkt in der Kreislaufwirtschaftsagenda dieses Parlaments und dieser Kommission.“
Zur Antiplastik-Verordnung geschrumpft
EU-Umweltminister senden fatales Signal, meint dagegen die Industrievereinigung Kunststoffverpackungen IK und sieht die Verpackungsverordnung zur Anti-Plastik- Verordnung geschrumpft. Der Verband der Kunststoffverpackungshersteller kritisiert eine falsche ökologische Lenkungswirkung hin zu mehr schlecht recycelbaren Papier-Verbundverpackungen und nationalen Verpackungsregeln. Nach der Einigung der EU-Mitgliedstaaten auf eine gemeinsame Verhandlungsposition kritisiert die IK daher die zahlreichen Sonderregeln für Kunststoffverpackungen, Ausnahmen für Papier-, Papp- und Kartonverpackungen bei Mehrwegquoten und Verpackungsverboten sowie nationale Ausnahmemöglichkeiten.
„Der Beschluss ist ein Rückschritt für die Kreislaufwirtschaft und führt zu einem Flickenteppich unterschiedlicher Verpackungsregeln im EU-Binnenmarkt. Unter hohem Zeitdruck haben die Mitgliedstaaten einem Vorschlag zugestimmt, der – wenn er so umgesetzt würde – zu mehr Verpackungsabfällen, weniger recycelbaren Verpackungen und höheren Hürden für den Austausch von verpackten Waren im EU-Binnenmarkt führt.“
Dr. Martin Engelmann, Hauptgeschäftsführer der Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e.V.
Zwar habe sich Bundesumweltministerin Lemke in der EU-Ratssitzung für materialneutrale Verpackungsregelungen und gegen nationale Sonderwege ausgesprochen, konnte sich aber leider nicht durchsetzen.
Auf Kritik stößt auch die vom Rat vorgeschlagene Definition der großmaßstäblichen Recyclingfähigkeit, die ab dem Jahr 2035 zu einer Marktanforderung an Verpackungen werden soll. So muss die Verpackung nicht nur recyclingfähig gestaltet sein, sondern auch EU-weit zu mindestens 55 Prozent output-bezogen recycelt werden. Das Problem: Die getrennte Abfallsammlung und die Erfüllung der Recyclingvorgaben obliegen den Mitgliedsstaaten.
Die IK zeigt sich schließlich besorgt über die Anforderungen an den Rezyklateinsatz in Lebensmittelverpackungen, deren Erfüllung ebenfalls nicht in der Kontrolle der Hersteller und Inverkehrbringer liegt.
„Es ist noch völlig unklar, woher die benötigten Rezyklate für kontaktsensible Verpackungen ab 2030 stammen sollen, denn es mangelt sowohl an Zulassungen von mechanischen Rezyklaten als auch an Investitionen in das chemische Recycling. Die Branche braucht deshalb dringend mehr Flexibilität, um fehlende Rezyklate in Lebensmittelverpackungen durch den Einsatz in anderen Produkten ausgleichen zu können.“
Dr. Isabell Schmidt, Geschäftsführerin Kreislaufwirtschaft in der IK
Einheitliche Gesetzgebung gefordert
Der Rat setze ehrgeizige Ziele für das Recycling flexibler Verpackungen in großem Maßstab, versäume es aber, die entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen, meint der Verband der Anbieter von flexiblen Verpackungen, Flexible Packaging Europe FPE. Er begrüßt die Verbesserungen bei den Fristen für die Anforderungen an die Recyclingfähigkeit, die sich weitgehend mit den Änderungsvorschlägen des Europäischen Parlaments decken. Dennoch sende der Rat gemischte Botschaften darüber aus, wie die Wirtschaftsakteure zusammen mit den Mitgliedstaaten die Recyclingfähigkeit in großem Maßstab erreichen wollen – eine Voraussetzung für den Marktzugang im Jahr 2035. Die Rahmenbedingungen würden derzeit im Ratstext fehlen, heißt es. Die obligatorische getrennte Sammlung sei ein begrüßenswerter erster Schritt, aber auch die Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) müssen dazu verpflichtet werden, wiederverwertbare Verpackungen anzunehmen.
Laut FPE ist der EU-Binnenmarkt für Verpackungen und verpackte Produkte in Gefahr, da die Mitgliedstaaten ihre eigenen Nachhaltigkeitsanforderungen beibehalten oder einführen dürfen. Mehr als 50 Prozent der Lebensmittel in der EU sind aber in flexiblen Verpackungen verpackt, und der Fluss dieser Lebensmittel ist auf eine klare, kohärente und einheitliche EU-Gesetzgebung angewiesen.
Unverwechselbare Verpackungsdesigns schützen
Die Hersteller von Behälterglas zeigen sich enttäuscht über den allgemeinen Ansatz der Mitgliedstaaten. Im Gegensatz zum Europäischen Parlament habe der Rat der EU in seiner Stellungnahme zur PPWR nicht anerkannt, welchen Beitrag kreislauffähige Verpackungen zur Wettbewerbsfähigkeit und nachhaltigem Wachstum leisten können, so der Branchenverband FEVE. Die europäische Behälterglasindustrie fordert die Mitgesetzgeber auf, bei den anstehenden Trilog-Verhandlungen die Ziele zur Abfallreduzierung fair zu behandeln, unverwechselbare Verpackungsdesigns zu schützen und mehr Ehrgeiz bei der Wiederverwertbarkeit und der getrennten Sammlung zu zeigen.
„Wir sind zutiefst besorgt, dass, obwohl die Mitgliedstaaten das Risiko der Materialsubstitution anerkannt haben, die allgemeinen Ziele zur Reduzierung von Verpackungsabfällen, die nur auf dem Gewicht basieren, unbeabsichtigt eine Verlagerung von zirkulären Materialien wie Glas zu leichteren, aber weniger recycelbaren oder wiederverwendbaren Materialien fördern werden.“
Adeline Farrelly, Generalsekretärin FEVE
Die Behälterglasbranche ist nach wie vor besorgt darüber, dass unverwechselbare Verpackungsdesigns bedroht sind, da die Mitgliedstaaten das Design nicht in vollem Umfang als wesentlichen Aspekt der Verpackung und die Bedeutung einer angemessenen Wahrung der Rechte an geistigem Eigentum, die sich aus einzigartigen Designs ergeben, anerkannt haben. „Eine unverhältnismäßige Einschränkung des Verpackungsdesigns bedeutet, dass alle Produkte ähnlich aussehen werden. Die Marken verlieren damit eines der wichtigsten Instrumente, um den Verbrauchern ihre Identität zu vermitteln und sich in den Regalen abzuheben“, kommentiert Adeline Farrelly.
Die Mitgliedstaaten haben die Maßnahmen zur Wiederverwertbarkeit verwässert, meint die FEVE. „Nicht jedes Recycling hat den gleichen ökologischen Wert“, sagt Adeline Farrelly. „Die Einführung von Rezyklierbarkeitsklassen, die Verpackungen belohnen, die mehrfach recycelt werden können und in einen geschlossenen Materialkreislauf einfließen können, wäre ein wichtiger Meilenstein gewesen. Wir bedauern, dass die Mitgliedstaaten die Chance verpasst haben, Anreize für Verpackungen zu schaffen, die unendlich oft recycelt werden können und die in einer Kreislaufwirtschaft immer wieder produktiv sein können.“
Die Rolle von Biokunststoffen nicht anerkannt
European Bioplastics (EUBP) bedauert die Position, die von den Umweltministern im Umweltrat eingenommen wurde, und hält die Nichtanerkennung der Rolle von Biokunststoffen für eine verpasste Chance. „Die Mitgliedstaaten schienen heute in einer Reihe von Schlüsselfragen gespalten zu sein, was für die Umsetzung einer so komplexen Verordnung problematisch sein wird, wenn die daraus resultierenden Mängel nicht während der Trilogverhandlungen behoben werden“, erklärt Roberto Ferrigno, Leiter für EU-Angelegenheiten bei EUBP. „Es ist ein schwacher allgemeiner Ansatz, der den Wert einer sehr geringen Anzahl von kompostierbaren Anwendungen kaum anerkennt und innovative biobasierte Lösungen behindert. Die Uneinigkeit zwischen den Regierungen und die Ausnahmeregelungen für mehrere wichtige Maßnahmen werden zu einer weiteren Fragmentierung des Binnenmarktes führen“, fügt er hinzu.
Quellen: BDE, IK, FPE, FEVE, EUBP
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