Die Frist zur Registrierung zum Einwegkunststofffonds neigt sich dem Ende zu. Bis zum 31. Dezember 2024 haben Hersteller von Einwegkunststoffprodukten noch Zeit, sich beim Umweltbundesamt registrieren zu lassen, um drohende Geldbußen und Vertriebsverbote zu vermeiden.
Unternehmen, die Einwegkunststoffprodukte wie Zigarettenfilter, Getränkebecher oder Folienverpackungen herstellen, sind verpflichtet, sich bis zum 31. Dezember 2024 auf der digitalen Plattform DIVID des Umweltbundesamts (UBA) zu registrieren. Dies betrifft alle Hersteller, die ihre Tätigkeit vor dem 1. Januar 2024 aufgenommen haben. Die Registrierung ist Teil der Umsetzung des Einwegkunststofffondsgesetzes, das seit Anfang 2024 in Kraft ist und Hersteller zur finanziellen Beteiligung an der Beseitigung von Kunststoffabfällen verpflichtet.
Laut Gesetz müssen Unternehmen eine jährliche Abgabe in einen speziellen Fonds einzahlen, der vom UBA verwaltet wird. Die daraus generierten Mittel sollen Kommunen bei der Finanzierung der Abfallbeseitigung in öffentlichen Bereichen wie Straßen und Parks sowie bei Sensibilisierungsmaßnahmen unterstützen. Die erste Zahlung der Unternehmen erfolgt im Jahr 2025 rückwirkend auf Grundlage der Mengen aus dem Jahr 2024.
Strafen bei Verstößen
Hersteller, die sich nicht rechtzeitig registrieren, riskieren empfindliche Konsequenzen. Verstöße gegen die Registrierungspflicht gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit Geldbußen von bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Zusätzlich dürfen Unternehmen, die sich nicht registrieren, ihre Produkte in Deutschland ab 2025 nicht mehr vertreiben.
Informationsangebote auf der DIVID-Plattform
Das Umweltbundesamt bietet auf der DIVID-Plattform umfassende Informationen zu den neuen gesetzlichen Anforderungen. Neben FAQ-Bereichen stehen betroffenen Unternehmen Self-Checks zur Verfügung, um die eigene Betroffenheit zu prüfen. Bei Unsicherheiten können kostenpflichtige Einordnungsanträge gestellt werden, um Produkte oder die Herstellereigenschaft zu klären. Ab März 2025 plant das Umweltbundesamt zudem, die von Herstellern registrierten Produktpaletten auf Vollständigkeit zu überprüfen.
Quelle: BMUV, Umweltbundesamt