Nun also steht es fest: Der Einwegkunststofffonds kommt. In leicht ergänzter Fassung hat der Gesetzentwurf am 2. März den Bundestag passiert und muss nun nur noch durch den Bundesrat. Als Starttermin wird das Jahr 2025 angezielt. Kritik kommt unter anderem vom Deutschen Verpackungsinstitut.
Worum geht es? Bereits im November 2022 präsentierte das Bundesumweltministerium einen Gesetzesentwurf zur Einrichtung eines sogenannten Einwegkunststofffonds. Das Gesetz sieht vor, dass sich Hersteller von Einwegkunststoffartikeln an den Kosten der Abfallbeseitigung im öffentlichen Raum beteiligen sollen. Entsprechend der jeweils in Umlauf gebrachten Menge müsste eine Abgabe an einen vom Umweltbundesamt (UBA) verwalteten Fonds zu leisten sein, der diese dann an die Kommunen ausschütte. Aus den Mitteln sollen die Abfallbewirtschaftung und Sensibilisierungsmaßnahmen finanziert werden. Die Bundesregierung möchte mit dem Gesetz der EU-Einwegkunststoffrichtlinie gegen Einwegprodukte entsprechen. Die jährlichen Einnahmen des Fonds werden nach den ersten Ergebnissen eines Forschungsvorhabens des Umweltbundesamtes auf bis zu 450 Millionen Euro geschätzt.
Die Sicht der Ampel-Koalition ist dabei klar. Die „abgewälzten“ Kosten, die den Kommunen bei der Abfallbeseitigung entstehen, seien ein Versagen des Marktes. „Wir korrigieren also dieses Marktversagen, schützen gleichzeitig die Umwelt vor Vermüllung, und – das gefällt mir an diesem Gesetz besonders gut – wir unterstützen damit auch diejenigen, die uns tagtäglich von der Plastikflut in unseren Parks, auf Wegen und in Wäldern befreien, nämlich unsere Kommunen“, äußerte sich der grüne Bundestagsabgeordnete Jan-Niclas Gesenhues, Leiter der AG Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, in der Bundestagsdebatte zum Gesetzentwurf am 2. März.
Kritik vom dvi
Nachdem bereits der Entwurf im November für Unmut bei den Verbänden gesorgt hat, meldet sich nun das Deutsche Verpackungsinstitut (dvi) mit scharfer Kritik an dem Vorhaben. „Leider haben sich alle Befürchtungen, die von Seiten der Wirtschaft und ihrer Verbände von Anfang an formuliert wurden, bewahrheitet. Die neue Abgabe auf Einweg-Kunststoff-Verpackungen für To-Go-Lebensmittel und Getränke sowie Tragetaschen ist alles andere als zielführend“, so Kim Cheng, Geschäftsführerin des Verbandes.
Die neue Steuer führe nach Ansicht des dvi zu einer Doppelabgabe, weil die Inverkehrbringer der betroffenen Verpackungen ohnehin Lizenzentgelte für die Sammlung und Entsorgung ihrer Verpackung bezahlen. Auch das Littering-Problem lasse sich über die neue Abgabe nicht lösen, nach Ansicht des Verbandes handele es sich bei dem Gesetz lediglich um Symptombekämpfung.
Zustimmung bei Kommunen
Zustimmung hingegen erhält der Gesetzentwurf von den Kommunen, insbesondere von Seiten der Abfallwirtschaft. So kommentiert Patrick Hasenkamp, Vizepräsident des Verbands Kommunaler Unternehmen (VKU), den Entwurf: „Es ist höchste Zeit, dass die hohen kommunalen Reinigungskosten, die durch Einwegkunststoffprodukte verursacht werden, nicht länger auf die Allgemeinheit der Steuer- und Gebührenzahler abgewälzt, sondern den Herstellern auferlegt werden. Diese haben es nun in der Hand, verstärkt auf Mehrwegsysteme zurückzugreifen und umweltfreundlichere Geschäftsmodelle zu entwickeln.“
Besonders freue man sich beim VKU über die sogenannte Evaluierungsklausel. Danach ist relativ zeitnah zu überprüfen, ob der Fonds nicht auf weitere Einwegprodukte aus anderen Materialien ausgeweitet werden sollte. Der Gesetzgeber komme damit einer VKU-Forderung nach einer Erweiterung des Fonds zu einem „Anti-Littering-Fonds“ nach. Zukünftig sollten nach Ansicht des VKU auch Kaugummis, Pizzakartons oder Aluschalen in die Herstellerfinanzierung von kommunalen Reinigungsleistungen aufgenommen werden. Es bleibt also spannend.
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