EU verschiebt neue Kennzeichnungspflichten

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Die EU hat die Anwendung zentraler Kennzeichnungs- und Etikettierungspflichten aus der revidierten CLP-Verordnung offiziell verschoben. Der Rat gab endgültig grünes Licht für die „Stop-the-clock“-Regelung, mit der mehrere neue Vorgaben zu Labelling, Etikettenformaten und Relabelling erst ab 1. Januar 2028 gelten.

Im Rahmen der jetzt beschlossenen Änderung werden alle maßgeblichen Übergangsfristen rund um die Kennzeichnung von Chemikalien auf 2028 vertagt. Dazu gehören verpflichtende neue Etikettenlayouts, Formatvorgaben, Angaben für Werbung sowie Anforderungen an Online- und Distanzverkäufe. Auch die neu eingeführten Kennzeichnungspflichten für Zapfsäulen werden später wirksam. Die Verschiebung reagiert auf erhebliche Umsetzungsbelastungen für Unternehmen, insbesondere für kleine und mittlere Hersteller, Importeure und Händler. Ursprünglich sollten einzelne Labelling-Bestimmungen bereits zum 1. Juli 2026, andere zum 1. Januar 2027 greifen.

Schwerpunkt auf Entlastung der Etikettierpflichten

Die Maßnahme ist Teil des Omnibus-VI-Pakets, mit dem die EU chemikalienrechtliche Vorgaben vereinfachen will. Der erste Teil betrifft ausschließlich die Verschiebung und soll Unternehmen ausreichende Zeit geben, ihre Etiketten, Verpackungsprozesse und digitalen Verkaufsplattformen auf die neuen Standardanforderungen auszurichten. Parallel verhandeln Parlament und Rat über weitere inhaltliche Anpassungen der CLP-Verordnung, zu denen der Rat am 5. November 2025 ein Mandat verabschiedet hat.

Rechtssicherheit bei Etiketten und Online-Kennzeichnung

Laut Marie Bjerre, dänische Ministerin für europäische Angelegenheiten, schafft die Verschiebung „Zeit und Rechtssicherheit für Unternehmen“, während die EU an Vereinfachungen arbeite, die Wettbewerbsfähigkeit und Sicherheitsstandards gleichermaßen stärken sollen. Für Akteure entlang der Chemikalienlieferkette bedeutet dies Planungssicherheit bei der Überarbeitung ihrer Kennzeichnungs- und Etikettenstrukturen, die künftig stärker vereinheitlicht und digital unterstützt werden sollen.

Inkrafttreten

Die Änderung wird in Kürze im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft. Ab dem 1. Januar 2028 werden die verschobenen Labelling- und Etikettierungsvorgaben verbindlich.

Quelle: European Council