
Großbritannien schärft Plastic Packaging Tax
Die Plastic Packaging Tax (PPT) gilt seit April 2022 und belegt Kunststoffverpackungen, die weniger als 30 Prozent recycelten Kunststoff enthalten.

Laut einem Vorschlag der EU-Kommission sollen Kaffeekapseln aus Metall und Kunststoff in Zukunft verboten werden. Stattdessen müssten die Einwegverpackungen dann aus biobasierten Materialien hergestellt werden und kompostierbar sein. Der Verband European Bioplastics begrüßt den Entwurf.
„Wir bedauern zwar, dass derzeit nur eine begrenzte Anzahl von Verpackungen vorgeschlagen wird, die zwingend kompostierbar sein sollen, aber wir unterstützen die Aufnahme von Kaffeekapseln in die Liste der Produkte, die in Zukunft nur noch auf den EU-Markt gebracht werden dürfen, wenn sie als kompostierbar zertifiziert sind“, so Hasso von Pogrell, Geschäftsführer der EUBP.
Kaffee macht etwa 80 Prozent des Gewichts einer Kaffeekapsel aus. Die Erfassung des Hauptbestandteils der Kapseln durch organisches Recycling gewährleistet den größtmöglichen Werterhalt der gebrauchten Anwendung, was den Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft entspricht. Kompost, der Kaffeesatz enthält, hat mehrere Vorteile für die Verbesserung des Bodens. Bei jeder anderen End-of-Life-Option geht das wertvolle organische Material verloren.
Die Folgenabschätzung der Kommission kommt zu dem Schluss, dass kompostierbare Kaffeekapseln aus Sicht der Ökobilanz eine bevorzugte Option darstellen. Kompostierbare Kaffeekapseln können die Erfassung von Bioabfall erheblich erhöhen, die Verunreinigung des Komposts mit nicht kompostierbaren Kunststoffen verringern und nicht zu einer erhöhten Verunreinigung anderer Abfallströme führen.
„Wir sind daher der festen Überzeugung, dass das biologische Recycling die umweltfreundlichste Option für die Entsorgung von Kaffeekapseln ist, und fordern das Parlament und den Rat auf, Kaffeekapseln auf der vorgeschlagenen Positivliste für obligatorisch kompostierbare Verpackungen zu belassen, wie im Vorschlag der Kommission für überarbeitete Verpackungsvorschriften (PPWR) dargelegt“, so von Pogrell abschließend.
Quelle: European Bioplastics

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