Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat die Voraussetzung geschaffen, dass die Dualen Systeme ihren Kunden finanzielle Anreize für recyclinggerechtes Design gewähren können. Zum 1. September 2019 veröffentlichte die Osnabrücker Einrichtung den ersten „Mindeststandard für die Bemessung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen“.
Mit dem Mindeststandard erhalten die Dualen Systeme eine Art Maßstab an die Hand, mit dem sie recyclinggerechtes Design von Verpackungen belohnen können. Die „Inverkehrbringer“ von Verpackungen, die dem ZSVR gegenüber meldepflichtig sind und sich bei einem Dualen System registrieren müssen, profitieren dann gebenenfalls von geringeren Beteiligungsentgelten.
Der Mindeststandard basiert auf Paragraf 21 des Verpackungsgesetzes, wie die ZSVR mitteilt. Dieser verpflichtet die Systeme, auf der Basis des Mindeststandards finanzielle Anreize zu schaffen, wenn sich Verpackungen besonders gut recyceln lassen. Grundsätzlich ist dies immer der Fall, wenn auf Verbundstoffe verzichtet wird und verschiedene Wertstoffe wie etwa Kunststoff und Aluminium gut voneinander zu trennen sind. Bei Kunststoff wird beispielsweise die Verwendung von Einstoff-Plastikmaterialien honoriert.
Hinweise aus zwei Konsultationsverfahren eingearbeitet
Der Mindeststandard soll jährlich aktualisiert werden. Vor der Veröffentlichung des Dokuments hatte die ZSVR zwei Konsultationsverfahren durchgeführt. Sie hatte Entwürfe für den Mindeststandard veröffentlicht und Institutionen und Organisationen, die davon betroffen sind, um Stellungnahme gebeten. Die Hinweise wurden gemeinsam mit dem Umweltbundesamt bewertet und in die nun gültige Fassung eingearbeitet.
Insbesondere für Verpackungen aus Papier sind fachliche Ergänzungen vorgenommen worden. Gleichermaßen wurden technische Fortentwicklungen bei Verpackungen eingearbeitet. Das Gesetz sieht eine jährliche Überarbeitung vor. Das sichert, dass die hohe Innovationskraft in diesem Bereich auch adäquat berücksichtigt wird.
„Verpackungen sind ein zentrales Thema bei den Unternehmen. Leider sehen wir aufgrund der ‚Plastikdiskussion‘ auch viele kontraproduktive Entwicklungen. Der Mindeststandard stellt klar, dass gerade Materialgemische, die im Moment sehr zunehmen, oftmals wenig bis gar nicht recyclingfähig sind. Wir hoffen, dass wir hier zu einer sachgerechten, ökologischen Weiterentwicklung beitragen können.“
Gunda Rachut, Vorstand der ZSVR
Mindeststandard herunterladen
Den am 1. September 2019 veröffentlichten „Mindeststandard für die Bemessung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen“ können Sie sich von der Internetseite der ZSVR herunterladen.
Kontrolle durch Recyclingquoten
Für die Bemessung der Recyclingfähigkeit ist letztlich nicht die ZSVR zuständig. Stattdessen erfolgt diese durch die Dualen Systeme auf der Basis des Mindeststandards. Wie erfolgreich sie über die Anreizsysteme das recyclinggerechte Verpackungsdesign gefördert haben, ergibt sich aus den Recyclingquoten. Denn die Systeme müssen alljährlich die Erfüllung der vorgegebenen Recyclingquoten für die von ihnen gesammelten Verpackungen nachweisen. Außerdem müssen sie einmal pro Jahr an die ZSVR berichten, wie die Vorgaben des Mindeststandards umgesetzt wurden.
„Verpackungen, deren Wertstoffe durch ein hochwertiges Recycling in den Kreislauf zurückgeführt werden und aus denen wieder neue Produkte und Verpackungen entstehen, müssen finanziell begünstigt werden. Unternehmen, die neue Abfülllinien planen, bekommen mit diesen finanziellen Anreizen eine hohe Motivation, die Produktverantwortung für die Verpackungen schneller und konsequenter umzusetzen.“
Gunda Rachut, Vorstand der ZSVR
Mindestkriterien für gute Wiederverwertbarkeit
Der Mindeststandard definiert jetzt grundlegende Mindestkriterien an die Recyclingfähigkeit von Verpackungen. Dazu gehört allen voran der Wertstoffgehalt einer Verpackung. Damit ist gemeint, dass sie aus Stoffen bestehen sollte, für die eine Recyclinginfrastruktur besteht. Die enthaltenen Wertstoffe sollten sortier- und trennbar sein. Zudem sollte nichts in der Verpackung enthalten sein, dass das erfolgreiche Recycling der anderen Wertstoffe verhindert. Beispiele dafür sind, wenn bei Verpackungen etwa nicht wasserlösliche Klebstoffapplikationen sowie Blei oder Barium in Glasverpackungen verwendet wurden.
„Bewertet“ wird im Mindeststandard auch der Wertstoffgehalt einer Verpackung. Wenn also Stoffe wie Glas, Aluminium, bestimmte Plastikmaterialien oder Faserstoffe in einer Form enthalten sind, dass sie wiederverwertet werden können, wird dies günstig beurteilt. Bei Kunststoffen wird beispielsweise das namensgebende Hauptpolymer erfasst. Ein möglichst hoher Anteil dieser Substanz – es könnte sich beispielsweise um Polypropylen (PP) oder Polyethylen (PE) handeln – wird dann als besonders recyclingfreundlich bewertet.
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