Schutzrechte 8: Vom Geschmacksmuster zum eingetragenen Design
Am 1. Januar 2014 ist ein neues Designgesetz (DesignG) in Kraft getreten und hat das bisherige Geschmacksmustergesetz (GeschmMG) in Deutschland ersetzt. Damit ergeben sich für den Anmelder einige wesentliche Änderungen. Zunächst wurde eine neue Bezeichnung eingeführt: das „eingetragene Design“.
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