In einem gemeinsamen Positionspapier betrachten der Verband der Chemischen Industrie (VCI) und Plastics Europe Deutschland (PED) die Bemessung von Recyclinganteilen in Kunststoffprodukten. Dabei legen sie den Fokus auf das chemische Recycling und wie es als Ergänzung zum mechanischen Recycling genutzt werden kann.
Chemisches Recycling ist im Verbund mit mechanischem Recycling ein Schlüsselfaktor für die Kunststoffindustrie, um einen Beitrag zur Erfüllung der Klima- und Kreislaufwirtschaftsziele der EU zu leisten. Darüber hinaus kann chemisches Recycling zur Emissionsreduktion, zur Lösung des Plastikmüllproblems, zur Rohstoffsicherheit und zur perspektivischen Entkopplung von der Nutzung fossiler Rohstoffe beitragen. Die notwendige zügige Skalierung des chemischen Recyclings erfordert einen investitionsfreundlichen europäischen Rahmen. Die vorgeschlagene Bemessungsgrundlage wird als Massenbilanzansatz bezeichnet.
„Massenbilanzverfahren sorgen für Transparenz und Effizienz bei der Nutzung von Sekundärrohstoffen und sind somit eine Grundlage für mehr Recycling und mehr Kreislaufwirtschaft.“
Alexander Kronimus, Leiter des Geschäftsbereichs Klimaschutz und Kreislaufwirtschaft bei PED
Mit den unter dem Begriff chemisches Recycling zusammengefassten Technologien lassen sich auch solche Kunststoffe im Kreislauf führen, die nicht mechanisch recycelt werden können und bisher noch verbrannt werden. Die dabei umgewandelte Energie kann man zwar nutzen, Rohstoffe gehen aber verloren. Mitgliedsunternehmen der Verbände stehen bereit, Investitionen in Milliardenhöhe in diese Verfahren in Deutschland und der EU zu tätigen und Produktionsanlagen zu skalieren, aber noch wartet sie auf eine vollumfängliche gesetzliche Anerkennung des chemischen Recyclings. Um fossile Rohstoffe zu ersetzen und Ziele zur Klimaneutralität zu erreichen, arbeiten die chemische Industrie und die Kunststofferzeuger an Recyclingtechnologien und anderen Wegen der Kreislaufführung.
„Wer die Klimaschutzziele erreichen möchte, sollte innovative Technologien wie das chemische Recycling nutzen. Ein erster wichtiger Schritt wäre es, die Massenbilanz für Recyclinganteile anzuerkennen.“
Jörg Rothermel, VCI-Bereichsleiter Energie, Klimaschutz und Rohstoffe
Massenbilanzen sind standardisiert (ISO 22095) und werden bereits heute – etwa im FairTrade-Handel bei Kaffee und Textilien, bei der Nutzung nachwachsender Rohstoffe und beim Bezug von Grünstrom – routinemäßig angewendet.
In ihrem Positionspapier bitten die beiden Verbände die Bundesregierung darum, sich auf europäischer Ebene für einen Regulierungsrahmen einzusetzen. Dabei sei die Berücksichtigung eine übergreifenden regulatorischen Anerkennung von Massenbilanzen nach dem Chain-of-Custody- Prinzip unter Anwendung der Credit-Methode gemäß ISO 22095 innerhalb des Wirkungsbereichs der Einwegkunststoffrichtlinie und über diesen hinaus wichtig. Durch externe Auditierung können die normkonforme und transparente Anwendung der Massenbilanzierung sichergestellt und beispielsweise Doppelzählung ausgeschlossen werden.
Außerdem sei die Anwendbarkeit des „Fuel Use Exempt“-Modells zur massenbilanziellen Zuordnung von recycelten Sekundärrohstoffen zu Zielprodukten wichtig. Ermöglichung eines konditionierten massenbilanziellen geographischen Transfers der Rezyklateigenschaft zwischen den europäischen Standorten eines Unternehmens ist ein weiterer Aspekt, den die Verbände als relevant ansehen.
Quelle: Plastics Europe
Das vollständige Positionspapier finden Sie hier.
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