Der Verbund kompostierbare Produkte e.V. wendet sich in einem offenen Brief an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Der Verbund spricht sich gegen die Sonderabgabe für Einwegkunststoffe bei ultraleichten, kompostierbaren Tragetaschen aus und hebt die Vorteile der Taschen hervor.
Bei Obst- und Gemüsebeuteln kommen oft ultraleichte, kompostierbare Tragetaschen zum Einsatz. Der Verbund kompostierbare Produkte e.V. appelliert nun an die Abgeordneten des Bundestages solche Taschen von der Sonderabgabe für Einwegkunststoffe zu befreien. Die Taschen bieten eine „hocheffiziente Mehrfachnutzung“ im Sinne der novellierten Bioabfallverordnung.
Zum einen dienen die Taschen als Tragehilfe beim Kauf von Obst und Gemüse. Danach können sie zur hygienischen Sammlung und Entsorgung von Bioabfällen genutzt werden. Schließlich sei eine nachgewiesene qualitative und quantitative Steigerung des gesammelten Bioguts und Reduktion organischer Abfälle im Restmüll sowie Vermeidung illegalen Litterings mit den Taschen möglich.
Der Verbund weist auch auf Praxisversuche hin, die die Akzeptanz und Zustimmung von Seiten der Verbraucher bestätige und die Ergebnisse des Nova-Instituts zur Kaskadennutzung im Rahmendes BMEL-geförderten BioSinn-Projektes.
Weiter heißt es im Brief: „Bitte helfen Sie uns, diese ultraleichten, zertifiziert kompostierbaren Tragetaschen (Hemdchenbeutel) von der anstehenden Sonderabgabe zu befreien – aufgrund der oben erläuterten Mehrfachnutzung fehlt hierfür jede Grundlage. Lassen Sie uns vielmehr gemeinsam die wertvolle Ressource des Bioabfalls in den natürlichen Zyklus zurückführen und einen bedeutsamen Schritt in Richtung einer nachhaltigen, ressourcenschonenden, klimafreundlichen und organischen Kreislaufwirtschaft in Deutschland gehen.“
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