BDE sieht Potentiale bei Verpackungsgesetz

Der BDE sieht Potential beim Verpackungsgesetz
(Bild: Shutterstock/JasminkaM)

Nachdem die Zentrale Stelle Verpackungsregister die Aktualisierung des Mindeststandards veröffentlicht hat, meldet sich der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgung-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft zu Wort. Der Verband begrüßt die Änderungen, sieht aber Potential bei der Weiterentwicklung des Verpackungsgesetzes.

„Trotz weiterhin offener Fragen zu technischen Details ist es wichtig, dass sich die Branche insgesamt zu einem Design for Recycling bekennt, das sich grundsätzlich an der mechanischen Recyclingfähigkeit des Materials orientiert.“

Peter Kurth, BDE – Präsident

Der Verbandspräsident äußerte sich damit zur jüngsten Veröffentlichung der Zentrale Stelle. Diese hatte in Abstimmung mit dem Umweltbundesamt eine aktualisierte Ausgabe des Mindeststandards für die Bemessung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen präsentiert.

Kurth betonte, dass jedoch über die positive Wirkung des Mindeststandards hinaus weitere Maßnahmen nötig seien, um die Transformation von Verpackungen in Richtung Kreislaufwirtschaft zu unterstützen. Wesentlich dafür sei die Schaffung finanzieller Anreize für das recyclinggerechte Design von Verpackungen und für den Rezyklateinsatz. Einen wesentlichen Hebel dafür biete vor allem die Novellierung des §21 des Verpackungsgesetzes, um einen hinreichende Incentivierung für zirkuläres Verpackungsdesign zu schaffen.

„Die Dualen Systeme haben bereits ein Fondmodell ausgearbeitet, das Hersteller begünstigt, die in hohem Maße rezyklierbare Verpackungen auf den Markt bringen. Wir bedauern, dass dieses Modell noch nicht im Verpackungsgesetz verankert ist. Dennoch bleiben wir optimistisch, dass der §21 dieses Gesetzes in der bevorstehenden Novellierung berücksichtigt wird. Nur wenn gesetzliche Rahmenbedingungen zügig auf den Weg gebracht werden und die Akteure entlang der gesamten Wertschöpfungskette kooperieren, können die Ziele des Gesetzes auch tatsächlich umgesetzt werden.“

Peter Kurth

Die Überarbeitung des Mindeststandards erfolgt jährlich in Abstimmung mit dem Umweltbundesamt und einem Expertenkreis, in dem auch der BDE vertreten ist. Dabei geht es um eine Abbildung des aktuellen technischen Entwicklungstands und um Kriterien zur Verbesserung der Kreislaufführung von Verpackungen. Aktuell hat die Zentrale Stelle die fünfte Ausgabe des Mindeststandards veröffentlicht.

Quelle: BDE

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