Beirat der ZSVR empfiehlt Pfandlösung für dickwandige Gasdruckflaschen und -kartuschen

Gasdruckflaschen und -kartuschen gelten als Verpackungen und unterliegen dem Verpackungsgesetz. Zuletzt hat der Beirat der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) eine Empfehlung verabschiedet, die sich mit dickwandigen Gasdruckflaschen und -kartuschen befasst. Diese fallen zunehmend in Privathaushalten als Abfall an. Der Beirat der ZSVR befasst sich mit Maßnahmen, die die Erfassung, Sortierung und Verwertung wertstoffhaltiger Abfälle verbessern, erörtert Fragen von besonderer Bedeutung für die Zusammenarbeit von Kommunen und Systemen und gibt Empfehlungen heraus.

 

Die Entsorgung von Gasdruckflaschen und -kartuschen stellt sich für den privaten Endverbraucher häufig ein Problem dar. Oft herrscht Unsicherheit darüber, ob die Flaschen restentleert sind. Da sich das Recycling als sehr aufwendig erweist und um eine störungsfreie Entsorgung sicherzustellen, spricht sich der Beirat einstimmig für eine Pfandpflicht bei dickwandigen Einweg-Gasdruckflaschen und -kartuschen mit Gasen aller Art (Helium, Butan, Propan) im Bereich ab 200 ml aus. Demnach solle die Festschreibung einer Pfandpflicht im Verpackungsgesetz geprüft werden.

Ein wichtiges Anliegen des Beirats ist die Entwicklung von Maßnahmen, die zur Verbesserung der Sammelqualität beitragen. Gasdruckflaschen und -kartuschen werden grundsätzlich in der gelben Tonne oder dem gelben Sack entsorgt. Das setzt allerdings voraus, dass die Verpackungen restlos entleert sind. Verbraucher können das nicht immer feststellen und auch das Gewicht der Verpackungen macht sie für eine Entsorgung im gelben Sack ungeeignet.

Ein Pflichtpfand könnte die Wiederverwendung der Verpackungen sicherstellen und die Risiken beim Recycling nicht restentleerter Gasdruckflaschen und -kartuschen vermindern. Daher sprach sich der Beitrat der ZSVR für eine Pfandlösung aus, die auch im Verpackungsgesetz festgeschrieben werden sollte.

Quelle: Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister