Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke (Grüne) will gegen versteckte Preiserhöhungen im Einzelhandel vorgehen. Entsprechende Vorgaben solle es im Rahmen der Novellierung des Verpackungsgesetzes geben.
(AFP) „Mogelpackungen sind ein großes Ärgernis, hier werden die Verbraucherinnen und Verbraucher in die Irre geführt“, sagte Lemke dem „Handelsblatt“ laut Vorabmeldung vom Samstag.
Künftig soll laut Lemke klar geregelt werden, „dass gleichbleibend große Verpackungen bei verringertem Inhalt unzulässig sind“. Das gleiche gelte, wenn der Inhalt gleichbleibe und die Verpackung vergrößert werde. „Solche Praktiken sind sowohl aus Sicht des Verbraucherschutzes als auch aus Sicht der Abfallvermeidung problematisch“, betonte Lemke.

SPD dafür - FDP dagegen
Ein Gesetzentwurf durchläuft derzeit die regierungsinterne Ressortabstimmung. Der SPD-Verbraucherpolitiker Carsten Träger nannte die angestrebte Gesetzesänderung einen „notwendigen Schritt für den Umwelt- und Verbraucherschutz“. Es werde klargestellt, „dass weniger Füllmenge bei gleicher Verpackungsgröße unzulässig ist“, sagte Träger dem „Handelsblatt“.
Die FDP-Verbraucherpolitikerin Katharina Willkomm stellte sich gegen die Gesetzespläne des Koalitionspartners. „In einer freien Marktwirtschaft steht es Herstellern frei, den Preis für ihre Ware und die Größe der Verpackung zu bestimmen oder beides zu ändern“, sagte Willkomm der Zeitung. „Ein gesetzliches Schrumpfungsverbot braucht es nicht.“
Außerdem finde eine ausreichende Sozialkontrolle durch Negativpreise wie die „Mogelpackung des Jahres“ der Verbraucherzentralen statt, sagte die FDP-Politikerin. „Verbraucher, die sich vom Produkt verschaukelt fühlen, sollten beim nächsten Einkauf konsequent die Marke wechseln.“
pw/oer
© Agence France-Presse

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