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Schutzrechte 5: 125 Jahre deutsche Gebrauchsmuster

Das deutsche Gebrauchsmuster feiert ein Jubiläum: Seit 125 Jahren hat dieses zweite technische Schutzrecht neben dem Patent seinen festen Platz im Mosaik der gewerblichen Schutzrechte. Dies soll Anlass für zwei Beiträge zum Thema sein. Als erstes werden die Hintergründe von der Entstehung und Entwicklung des Gebrauchsmusters beleuchtet.


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Schutzrechte 4: Neue Praxis bei Wort-Bildmarken

Die europäischen Ämter des gewerblichen Rechtschutzes haben ein Netzwerk ins Leben gerufen, das sich zum Ziel gesetzt hat, zumindest innerhalb Europas eine verbesserte Harmonisierung bei
der Beurteilung vom Marken- und Designschutzrechten zu erreichen. Damit einher geht eine verbesserte Rechtssicherheit für die Anmelder hinsichtlich der Eintragbarkeit von Marken.


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Schutzrechte 3: Neue Fördermöglichkeiten für Patentanmelder

Der Beginn des neuen Jahres hielt für zukünftige Patent- bzw. Markenanmelder einige Annehmlichkeiten bereit, die in den nächsten beiden Folgen dieser Reihe näher beleuchtet werden. Hier wird das neue Förderprogramm „Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen", kurz WIPANO (soweit es für KMU gilt) vorgestellt, das seit 1. Januar 2016 in Kraft ist.
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Schutzrechte 2: Benutzungszwang im Markenrecht

Gewerbliche Schutzrechte bieten die einzigartige Möglichkeit, gesetzlich sanktioniert, die Vorzüge eines Monopols auf den geschützten Gegenstand zu genießen. Werden die entsprechenden Voraussetzungen jedoch nicht beachtet, ist es auch mit dem Monopol über kurz oder lang vorbei, oder es zeigt sich im ungünstigsten Moment, dass es sich nur um ein Scheinrecht handelt.

 


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