Märkte

Schutzrechte 4: Neue Praxis bei Wort-Bildmarken

Die europäischen Ämter des gewerblichen Rechtschutzes haben ein Netzwerk ins Leben gerufen, das sich zum Ziel gesetzt hat, zumindest innerhalb Europas eine verbesserte Harmonisierung bei
der Beurteilung vom Marken- und Designschutzrechten zu erreichen. Damit einher geht eine verbesserte Rechtssicherheit für die Anmelder hinsichtlich der Eintragbarkeit von Marken.

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Schutzrechte 2: Benutzungszwang im Markenrecht

Gewerbliche Schutzrechte bieten die einzigartige Möglichkeit, gesetzlich sanktioniert, die Vorzüge eines Monopols auf den geschützten Gegenstand zu genießen. Werden die entsprechenden Voraussetzungen jedoch nicht beachtet, ist es auch mit dem Monopol über kurz oder lang vorbei, oder es zeigt sich im ungünstigsten Moment, dass es sich nur um ein Scheinrecht handelt.

 


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